Pallade Veneta - Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt

Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt


Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt
Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Nach der Hilfe beim Suizid eines psychisch kranken Patienten ist ein ehemaliger Arzt erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seine Verurteilung wegen Totschlags vorgegangen. Karlsruhe erklärte seine Verfassungsbeschwerde nach Angaben vom Dienstag für unzulässig. Der Neurologe und Psychiater aus Nordrhein-Westfalen war im Februar 2024 vom Landgericht Essen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. (Az. 2 BvR 860/25)

Textgröße ändern:

Es stellte fest, dass der Arzt einem Patienten beim Suizid geholfen hatte, obwohl dieser seine Entscheidung wegen einer akuten paranoiden Schizophrenie nicht frei treffen konnte. Dem Essener Gericht zufolge erkannte der ehemalige Arzt, dass der Patient seinen Gesundheitszustand nicht einschätzen konnte. Dennoch habe er ihm im August 2020 Suizidhilfe geleistet.

Er habe die Grenze aus Mitleid "sehenden Auges" überschritten. Auf Grundlage seiner von ihm selbst entwickelten Definition von Freiverantwortlichkeit sei er zu dem Ergebnis gekommen, dass der Suizidwunsch als freiverantwortlich eingeordnet werden müsse, führte das Gericht aus.

Der Mediziner wurde des Totschlags als mittelbarer Täter schuldig gesprochen. Gegen das Urteil wandte er sich zunächst an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser überprüfte es, fand aber keine Rechtsfehler.

Daraufhin zog der Arzt vor das Bundesverfassungsgericht. Er sah seine Grundrechte verletzt. Das Gericht nahm seine Beschwerde nun aber nicht zur Entscheidung an. Die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten sei nicht schlüssig aufgezeigt, erklärte es.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Kassenärzte sagen deutlich längere Termin-Wartezeiten ab 2027 voraus

Die Kassenärzte in Deutschland erwarten, dass gesetzlich Versicherte ab kommendem Jahr deutlich länger auf einen Arzttermin als bisher warten müssen. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, verwies dazu in der "Bild"-Zeitung (Dienstagsausgabe) auf die Kürzung von Mitteln für die ambulante Versorgung. Dadurch seien "mehr als 50 Millionen Termine" gestrichen worden. Die Terminnot werde sich daher weiter verschärfen, sagte Gassen.

Facharzttermine: Koalition will bei Wartezeiten für Kassenpatienten handeln

Die schwarz-rote Koalition will bei der Vergabe von Facharztterminen an gesetzlich Versicherte mehr Gerechtigkeit schaffen. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) kündigte am Wochenende Vorschläge von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) an, die für kürzere Wartezeiten sorgen sollen. Der Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Oliver Blatt, kritisierte die bisherige Bevorzugung von Privatpatienten als "himmelschreiende Ungerechtigkeit".

Facharzttermine: Unionsfraktionschef Frei will kürzere Wartezeiten für Kassenpatienten

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, dringt auf kürzere Wartezeiten auf einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte. Manches im Gesundheitssystem werde als ungerecht empfunden oder sei tatsächlich ungerecht, sagte Frei dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagausgabe). "Darum müssen wir uns kümmern. Ein Beispiel sind die oft langen Wartezeiten für Facharzttermine."

Nach Lungenkrebs-OP: Papst Leo XIV. wird am Samstag aus Klinik entlassen

Vier Tage nach seiner Lungenkrebsoperation kann Papst Leo XIV. am Samstag das Gemelli-Krankenhaus in Rom verlassen. "Unter Berücksichtigung der Blutuntersuchungen, des heute Morgen angefertigten Röntgenbildes des Brustkorbs und der klinischen Gesamtbewertung ist der Heilige Vater als entlassungsfähig eingestuft worden", hieß es in einer vom Vatikan verbreiteten Mitteilung der behandelnden Ärzte. Der Papst werde am frühen Nachmittag in den Vatikan zurückkehren.

Textgröße ändern: