Pallade Veneta - Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt

Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt


Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt
Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Nach der Hilfe beim Suizid eines psychisch kranken Patienten ist ein ehemaliger Arzt erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seine Verurteilung wegen Totschlags vorgegangen. Karlsruhe erklärte seine Verfassungsbeschwerde nach Angaben vom Dienstag für unzulässig. Der Neurologe und Psychiater aus Nordrhein-Westfalen war im Februar 2024 vom Landgericht Essen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. (Az. 2 BvR 860/25)

Textgröße ändern:

Es stellte fest, dass der Arzt einem Patienten beim Suizid geholfen hatte, obwohl dieser seine Entscheidung wegen einer akuten paranoiden Schizophrenie nicht frei treffen konnte. Dem Essener Gericht zufolge erkannte der ehemalige Arzt, dass der Patient seinen Gesundheitszustand nicht einschätzen konnte. Dennoch habe er ihm im August 2020 Suizidhilfe geleistet.

Er habe die Grenze aus Mitleid "sehenden Auges" überschritten. Auf Grundlage seiner von ihm selbst entwickelten Definition von Freiverantwortlichkeit sei er zu dem Ergebnis gekommen, dass der Suizidwunsch als freiverantwortlich eingeordnet werden müsse, führte das Gericht aus.

Der Mediziner wurde des Totschlags als mittelbarer Täter schuldig gesprochen. Gegen das Urteil wandte er sich zunächst an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser überprüfte es, fand aber keine Rechtsfehler.

Daraufhin zog der Arzt vor das Bundesverfassungsgericht. Er sah seine Grundrechte verletzt. Das Gericht nahm seine Beschwerde nun aber nicht zur Entscheidung an. Die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten sei nicht schlüssig aufgezeigt, erklärte es.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende

Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag im Bundestag für die Einführung der so genannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Viele Menschen sterben, "weil das rettende Organ fehlt", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann in der Orientierungsdebatte im Parlament. Sie betonte, auch bei der Widerspruchslösung bleibe "das Recht auf Selbstbestimmung unangetastet".

Textgröße ändern: