Pallade Veneta - Mehrkosten für medizinische Hilfsmittel: GKV-Verband fordert mehr Transparenz

Mehrkosten für medizinische Hilfsmittel: GKV-Verband fordert mehr Transparenz


Mehrkosten für medizinische Hilfsmittel: GKV-Verband fordert mehr Transparenz
Mehrkosten für medizinische Hilfsmittel: GKV-Verband fordert mehr Transparenz / Foto: Fred TANNEAU - AFP/Archiv

Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle: Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich für mehr Transparenz bei den Mehrkosten für medizinische Hilfsmittel ausgesprochen und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. "Krankenkassen sollten erfahren, warum Versicherte Hilfsmittel auswählen, die von der Regelversorgung abweichen und somit zu zusätzlichen Kosten führen", erklärte der Verband. Dazu fehlten aber qualitative Daten, für die es noch immer keine gesetzliche Grundlage gebe.

Textgröße ändern:

Der GKV stellte am Donnerstag seinen Mehrkostenbericht für medizinische Hilfsmittel vor: Demnach betrug das Ausgabevolumen der GKV im vergangenen Jahr insgesamt 11,5 Milliarden Euro - nach elf Milliarden Euro im Jahr 2023. Dazu wurden 31,75 Millionen Hilfsmittelversorgungen ausgewertet. Etwa 80 Prozent der Hilfsmittel wurden mehrkostenfrei bezogen.

In den restlichen Fällen entschieden sich die Versicherten für Mehrkosten, vor allem aus Gründen des Komforts und der Ästhetik. Im Schnitt zahlten die Betroffenen 148,70 Euro dazu, damit sanken die durchschnittlichen Mehrkosten im Jahresvergleich leicht um 0,5 Prozent.

Alle Versicherten haben Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfsmitteln. Die Krankenkassen müssen also die Kosten für das medizinisch notwendige und gleichzeitig wirtschaftlichste Hilfsmittel übernehmen. Die Versicherten müssen dabei maximal eine geringfügige Zuzahlung leisten, die gesetzlich geregelt und gedeckelt ist.

Alles andere läuft unter dem Posten "Mehrkosten" - diese tragen Versicherte allein, weil sie sich im eigenen Interesse für Extras entscheiden, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen. Wer sich zum Beispiel für die modernsten Hörgeräte entscheidet, die mittlerweile KI-basiert und kurzzeitig wasserdicht sind, zahlt schnell mehrere tausend Euro für die Geräte drauf.

Die Anbieter der Hilfsmittel müssten allerdings "verpflichtet werden, auch die Gründe für diese Mehrkosten anzugeben, damit eine vertiefte Analyse ermöglicht wird", forderte der GKV. Dazu brauche es eine gesetzliche Meldepflicht.

"Nur wenn wir die Gründe kennen, weshalb sich Versicherte für Hilfsmittel mit Mehrkosten entscheiden, können wir einschätzen, ob es sich um die bewusste Entscheidung für eine Leistung handelt, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht", erklärte der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt. "Erst wenn wir das wissen, können unsere Versicherten besser vor ungerechtfertigten Mehrkosten geschützt werden."

Y.Destro--PV

Empfohlen

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"

Vor dem Hintergrund von Milliardendefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Kassen "entschlossenes politisches Handeln" gefordert. "Bringen Sie noch vor dem Sommer ein Gesetz auf den Weg, damit die Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 greifen", appellierte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am Donnerstag an die Politik. "Weitere Beitragssatzerhöhungen sind für die Beitragszahlenden nicht mehr tragbar und wären zudem Gift für die Wirtschaft!"

Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD

In die Reformdebatten von Union und SPD kommt zunehmend Bewegung. Nach der Grundsatzrede von SPD-Chef Lars Klingbeil ist die Debatte darüber voll entbrannt, wie Belastungen durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und umgekehrt. Kritik kommt parteiübergreifend an Überlegungen für eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: