Pallade Veneta - Lindner bringt verlängerte Steuerhilfen wegen Corona-Pandemie auf den Weg

Lindner bringt verlängerte Steuerhilfen wegen Corona-Pandemie auf den Weg


Lindner bringt verlängerte Steuerhilfen wegen Corona-Pandemie auf den Weg
Lindner bringt verlängerte Steuerhilfen wegen Corona-Pandemie auf den Weg

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eine Verlängerung von Steuererleichterungen auf den Weg gebracht. Geplant ist die Beibehaltung der Homeoffice-Pauschale bis Ende des Jahres, wie es nach AFP-Informationen vom Donnerstag in einem Gesetzentwurf heißt. Demnach sind auch erneut eine spätere Abgabefrist für die Steuererklärung und erweiterte Möglichkeiten der Verlustverrechnung mit Gewinnen aus guten Jahren vorgesehen.

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"Menschen und Betriebe müssen in der Corona-Krise entlastet werden", schrieb Lindner dazu auf Twitter. Er legte nun einen Referentenentwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vor, der nun mit den anderen Ministerien abgestimmt wird.

Bei der Homeoffice-Pauschale können fünf Euro pro Tag abgesetzt werden, wenn Arbeitnehmer oder Selbständige zuhause arbeiten. Die Obergrenze pro Jahr liegt bei 600 Euro. Diese Regelung soll nun bis zum 31. Dezember verlängert werden.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Steuerzahler, die einen Steuerberater hinzuziehen, mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung bekommen. Die Frist "in beratenen Fällen" wird für 2020 um weitere drei Monate verlängert“, heißt es in dem Begleitschreiben zum Gesetzesentwurf. Auch die Frist für 2021 und 2022 soll verlängert werden, "jedoch in geringerem Umfang", wie es im Gesetz heißt.

Bonuszahlungen zur Anerkennung besonderer Leistungen in Einrichtungen wie Krankenhäusern während der Corona-Krise sollen dem Referentenentwurf zufolge bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei gestellt werden. Die Förderung der steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld wird um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert.

Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert: Für 2022 und 2023 wird dabei der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro beziehungsweise auf 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustrücktrag wird zudem ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre.

Die Union im Bundestag forderte weitere Erleichterungen wegen der steigenden Energiepreise. "Die Ampel darf bei den Entlastungen nicht auf halbem Wege stehen bleiben", sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Union, Axel Knoerig (CDU), der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. "Auch die Menschen, die tagtäglich zur Arbeit pendeln, müssen unterstützt werden."

Wer von einer Homeoffice-Pauschale spreche, dürfe die Pendlerpauschale nicht außen vor lassen, sagte Knoerig. Wegen der steigenden Strom- und Gaspreise müsse über Maßnahmen wie eine Absenkung der Mehrwertsteuer oder einen höheren Heizkostenzuschlag als bisher angekündigt, diskutiert werden.

A.Rispoli--PV

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