Pallade Veneta - Bundesrat gibt grünes Licht für Haushalt 2025 und Sondervermögen

Bundesrat gibt grünes Licht für Haushalt 2025 und Sondervermögen


Bundesrat gibt grünes Licht für Haushalt 2025 und Sondervermögen
Bundesrat gibt grünes Licht für Haushalt 2025 und Sondervermögen / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat grünes Licht für den Haushalt 2025 gegeben. Die Länderkammer verzichtete am Freitag darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit kann das Haushaltsgesetz 2025 nach der Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Kraft treten. Die Länderkammer passieren konnte auch das Gesetz zur Einrichtung des 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Aus diesem sollen 100 Milliarden Euro an die Länder gehen.

Textgröße ändern:

Die Verabschiedung des Haushalts 2025 war durch die vorgezogenen Neuwahlen und den Regierungswechsel verzögert worden. Nach dem Inkrafttreten endet die bisherige vorläufige Haushaltsführung, die den Spielraum der Regierung eingeschränkt hatte.

Das Haushaltsgesetz für das laufende Jahr sieht Ausgaben von 502,5 Milliarden Euro vor - rund 25 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Die Neuverschuldung 2025 liegt bei 81,8 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere Schulden für Bundeswehr und Infrastruktur. Damit steigt die Neuverschuldung dieses Jahr auf mehr als 140 Milliarden Euro.

Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) sagte zu dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen, die Gelder würden dringend für die Modernisierung von Brücken, Straßen und Häfen benötigt - und forderte eine deutliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Denn bei den Menschen gebe es nun "eine große Erwartungshaltung". Woidke warnte, wenn das Geld nicht schnell fließe, könne dies Auswirkungen auf die Wahlen in Bund und Ländern in den kommenden Jahren haben.

Passieren ließ der Bundesrat auch das Haushaltsbegleitgesetz zur Umsetzung der Lockerung der Schuldenbremse im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich. Damit werden insbesondere Ausgaben für Verteidigung und Bevölkerungsschutz von den Schuldenregeln ausgenommen, wenn sie ein Prozent der Wirtschaftsleistung überschreiten.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD

In die Reformdebatten von Union und SPD kommt zunehmend Bewegung. Nach der Grundsatzrede von SPD-Chef Lars Klingbeil ist die Debatte darüber voll entbrannt, wie Belastungen durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und umgekehrt. Kritik kommt parteiübergreifend an Überlegungen für eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: