Pallade Veneta - Gericht: Impfentscheidung für Kinder kann auf ein Elternteil übertragen werden

Gericht: Impfentscheidung für Kinder kann auf ein Elternteil übertragen werden


Gericht: Impfentscheidung für Kinder kann auf ein Elternteil übertragen werden
Gericht: Impfentscheidung für Kinder kann auf ein Elternteil übertragen werden

Bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten über eine Corona-Impfung von Kindern kann die Entscheidung durch einen richterlichen Beschluss auf den Elternteil übertragen werden, der sich an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) hält. Das entschied ein Familiengericht in Bad Iburg in Niedersachsen unter Verweis auf die etablierte entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in dieser Frage. Dabei muss aber auch der Kindeswille beachtet werden.

Textgröße ändern:

In dem am Freitag veröffentlichen Beschluss ging es um einen Streit zwischen geschiedenen Eheleuten mit zwei Kindern im Alter von zwölf und 14 Jahren. Laut Gericht hatten sich Mutter und Vater zunächst darauf verständigt, bei der Frage der Coronaimpfung die Empfehlung der behandelnden Kinderärztin als Maßstab zu nehmen. Später lehnte die Mutter deren Empfehlung ab und blockierte eine Impfung generell.

Vor diesem Hintergrund übertrug das Familiengericht am Bad Iburger Amtsgericht die Entscheidung per Beschluss vom Januar auf den Vater. Dies entspreche de Rechtsprechung des BGH zur Frage von Impfungen bei Kindern im Fall von Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht auf Basis der Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sofern bei dem betroffenen Kind keine besonderen Impfrisiken vorlägen, müsse die Entscheidung grundsätzlich auf den Elternteil übertragen werden, der die Stiko-Impfempfehlung beachte.

Eine derartige allgemeine Impfempfehlung liege für Kinder ab zwölf Jahren im Fall von Corona vor, betonte das Gericht. Auch der eigene kindliche Wille müsse bei der Klärung von Sorgerechtsstreitigkeiten beachtet werden - allerdings laut Rechtslage nur dann, wenn dieses "im Hinblick auf sein Alter und seine Entwicklung auch eine eigenständige Meinung zum Gegenstand des Sorgerechts bilden kann".

Sei ein Kind wegen eines "auf Angst und Einschüchterung abzielendes Verhaltens eines Elternteils" nicht in der Lage, sich eine eigene Meinung zu Nutzen und Risiken einer Coronaschutzimpfung zu bilden, stehe sein Willen der Übertragung der Entscheidung auf eines seiner Elternteile auch nicht entgegen, erklärte das Gericht weiter.

H.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Barmer-Umfrage: Fast jeder Fünfte verschweigt etwas beim Arzt

Viele Menschen in Deutschland trauen sich einer Umfrage zufolge oft nicht, offen mit ihrem Arzt zu sprechen. 18 Prozent der befragten Erwachsenen gaben an, beim Arztbesuch schon einmal Probleme aus Scham, Peinlichkeit oder Misstrauen verschwiegen zu haben, wie aus einer Umfrage der Krankenkasse Barmer laut Mitteilung vom Mittwoch hervorging. Demnach sind besonders Frauen und jüngere Menschen betroffen.

Bereits mehr als 2000 Tote durch Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo

Die offizielle Zahl der Todesopfer durch die Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo ist auf mehr als 2000 gestiegen. Von den 4381 bestätigten Infektionsfällen seien 2011 tödlich ausgegangen, teilten die kongolesischen Behörden am Dienstag mit. Damit nähert sich die Opferzahl derjenigen des bislang schwersten Ebola-Ausbruchs im Land, bei dem in den Jahren 2018 bis 2020 fast 2300 Infizierte gestorben waren.

Essstörungen: Klinikbehandlungen von Mädchen binnen 20 Jahren verdoppelt

Die Zahl der wegen Essstörungen im Krankenhaus behandelten Mädchen hat sich innerhalb von 20 Jahren mehr als verdoppelt. Kamen 2004 rund 2800 Mädchen zwischen zehn und 17 Jahren aufgrund von Magersucht und ähnlichen Störungen in eine Klinik, stiegen die Fälle bis 2024 auf knapp 6000, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte.

Trump verstärkt Vorgehen gegen Impfungen

US-Präsident Donald Trump verstärkt sein Vorgehen gegen Impfungen: Er unterzeichnete am Montag im Weißen Haus ein Dekret mit neuen Impfempfehlungen. Darin wird unter anderem dazu aufgerufen, den Abstand zwischen Kindern verabreichten Impfungen zu vergrößern. Im Gegensatz zum Stand der medizinischen Forschung suggerierte Trump bei der Präsentation seines Dekrets zudem erneut mehrmals einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus.

Textgröße ändern: