Pallade Veneta - Umfrage: Mehrheit der Beschäftigten will Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzen

Umfrage: Mehrheit der Beschäftigten will Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzen


Umfrage: Mehrheit der Beschäftigten will Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzen
Umfrage: Mehrheit der Beschäftigten will Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzen / Foto: Ina FASSBENDER - AFP

Beschäftigte in Deutschland sprechen sich einer Umfrage zufolge mehrheitlich für eine Begrenzung ihrer Arbeitszeit aus. 72 Prozent der Befragten wollen ihre tägliche Arbeitszeit dabei auf maximal acht Stunden begrenzen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am Donnerstag in Berlin mitteilte. DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisierte eine mögliche Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes angesichts dessen als "kontraproduktiv" und als "einseitige Verschiebung zulasten der Beschäftigten".

Textgröße ändern:

Die Umfrage für den Gute-Arbeit-Index des Gewerkschaftsbundes ergab zudem, dass 98 Prozent der Befragten nicht länger als zehn Stunden arbeiten wollen. "Bemerkenswert" sei zudem, dass selbst von denjenigen, die den Acht-Stunden-Tag sehr häufig oder oft überschreiten, 59 Prozent ihn gerne einhalten würden, wenn sie denn selbst entscheiden könnten, erklärte der DGB.

Zufrieden mit ihrer aktuellen wöchentlichen Arbeitszeit sind demnach lediglich 40 Prozent der Beschäftigten. 53 Prozent wünschen sich kürzere Arbeitszeiten. Bei schlechten Arbeitsbedingungen wünschten sich sogar 72 Prozent kürzere Arbeitszeiten, führte der Gewerkschaftsbund aus. Für die Umfrage wurden in diesem Jahr per telefonischer Zufallsstichprobe rund 4000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befragt.

Der am häufigsten genannte Grund für ein Auseinanderklaffen zwischen "Wunsch und Wirklichkeit" bei den Arbeitszeiten sind laut DGB unflexible betriebliche Arbeitsabläufe. Laut Umfrage nennen 63 Prozent starre Strukturen als Hindernis für kürzere Arbeitszeiten. Zudem geben demnach 60 Prozent der Beschäftigten an, die Arbeitsmenge nicht in der vorgesehenen Zeit schaffen zu können.

Der DGB kritisierte zudem, dass gesundheitliche Folgen langer Arbeitszeiten messbar seien, auch die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben werde "massiv" beeinträchtigt. Laut Umfrage überschritten mehr als 40 Prozent der Beschäftigten den Acht-Stundentag häufig oder sehr häufig.

"In der Debatte um die Arbeitszeit wird manchmal der Eindruck erweckt, als seien Menschen wie Maschinen, die auf Knopfdruck einfach länger laufen können", erklärte DGB-Chefin Fahimi. Arbeitszeiten und Erholungszeiten müssten aber "in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, damit Beschäftigte gesund bleiben können". Das geltende Arbeitszeitgesetz diene daher "aus arbeitsmedizinischer Sicht genau diesem Schutz der Beschäftigten".

Aktuell ist die Arbeitszeit für Beschäftigte in Deutschland auf acht Stunden pro Tag begrenzt. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich, zum Beispiel, wenn dies später wieder ausgeglichen wird. Laut Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD soll jedoch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit die Acht-Stunden-Tag-Regelung ablösen.

Der Vorsitzende der Dienstleitungsgewerkschaft Verdi, Frank Werneke, erklärte, es gebe "überhaupt keinen Grund, den Acht-Stunden-Tag auszuhebeln, wie es die Koalition vorhat". Die geltenden Regeln erlaubten bereits "ein Höchstmaß an Flexibilität". Wo Mehrarbeit nötig sei, etwa in Kliniken oder im Nahverkehr, sei dies überall in Tarifverträgen geregelt. Generell Mehrarbeit zuzulassen, könne es hingegen etwa Arbeitgebern in der Paketbranche ermöglichen, "gnadenlos" gegen die Beschäftigten durchzusetzen, dass diese mit Pausen 13 Stunden am Stück arbeiteten, kritisierte er.

Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler, forderte, am Acht-Stunden-Tag dürfe "nicht gerüttelt werden". Wer die Tage von Beschäftigten etwa in der Süßwarenindustrie, in Bäckereibetrieben oder im Gastgewerbe noch weiter verlängern wolle, "ignoriert die Realität aus Mehrarbeit, Wochenenddiensten, körperlicher Belastung und fehlender Erholung".

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: