Pallade Veneta - Kassenärzte-Chef sorgt mit Forderung nach Patienten-Gebühr für Kritik

Kassenärzte-Chef sorgt mit Forderung nach Patienten-Gebühr für Kritik


Kassenärzte-Chef sorgt mit Forderung nach Patienten-Gebühr für Kritik
Kassenärzte-Chef sorgt mit Forderung nach Patienten-Gebühr für Kritik / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Mit der Forderung nach der Einführung einer Kontaktgebühr für Patienten bei Arztbesuchen haben die Kassenärzte in Deutschland für breite Kritik gesorgt. Ablehnung kam am Montag von mehreren politischen Parteien, Patientenschützern und Hausärzten. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, schlug in der "Bild"-Zeitung vom Montag statt einer Praxisgebühr eine Kontaktgebühr als "Eigenleistung" vor, um die Einnahmen der Kassen zu erhöhen. Die Gebühr könne wie etwa in Japan "bei drei oder vier Euro liegen und sollte von den Krankenkassen eingezogen werden", forderte Gassen.

Textgröße ändern:

Er betonte, die Gebühre müsse "sozial verträglich gestaltet werden, damit niemand überfordert wird". Der KBV-Chef schlug zugleich die Einführung eines "digitalen Ärzte-Lotsen" für Patienten vor, um die Zahl unnötiger Arztbesuche zu reduzieren und Kosten zu senken. Dieser Lotse solle Patienten beraten und Arztbesuche koordinieren. "Durch eine solche Koordination für Patienten könnten unnötige Doppel- und Dreifachbehandlungen verhindert werden", sagte Gassen. Dieser Lotse könne bei entsprechender Finanzierung über die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, 116 117, etabliert werden.

Mit seinen Vorstellungen sorgte Gassen allerdings für massive Kritik. Im politischen Raum äußerten SPD, Grüne und Linke erhebliche Vorbehalte. "Eine Praxis- oder Patientengebühr ist unsozial, ineffektiv und gesundheitspolitisch falsch", sagte der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis den Funke-Zeitungen. "Sie schreckt nicht 'unnötige' Arztbesuche ab, sondern vor allem Menschen mit geringem Einkommen, chronisch Kranke und ältere Patientinnen und Patienten."

Auch die Grünen lehnten den Vorschlag kategorisch ab. Der Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen, Sprecher für Gesundheitspolitik, sagte der "Rheinischen Post": "Kontaktgebühren sind kein Instrument zur Lösung der Kostenkrise." Drei oder vier Euro pro Arztbesuch steuerten "weder sinnvoll in die richtige Versorgung noch senken sie spürbar Ausgaben". Dahmen warnte vor allem vor mehr Bürokratie.

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Ates Gürpinar sagte ebenfalls der "Rheinischen Post": "Ob Praxis- oder Kontaktgebühr – die Leier bleibt dieselbe, aber die Finanzierungsprobleme der Krankenkassen werden damit überhaupt nicht gelöst." Stattdessen würden so vor allem arme und kranke Menschen aus dem Solidarsystem herausgedrängt.

Der Verband der Hausärztinnen und Hausärzte lehnte die Kontaktgebühr als kontraproduktiv und unsozial ab. "Die Idee, statt einer Praxisgebühr künftig eine Kontaktgebühr bei Arztbesuchen zu verlangen, ist der sprichwörtliche Sprung vom Regen in die Traufe", sagte Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des Verbands, den Funke-Zeitungen. "Solche Vorschläge stabilisieren weder die Finanzen des Gesundheitssystems noch helfen sie den Patientinnen und Patienten." Deutschland brauche "endlich grundlegende Strukturreformen im Gesundheitssystem", betonte Buhlinger-Göpfarth. "Kein anderes Land hat ein derart ungesteuertes Gesundheitssystem wie Deutschland", sagte sie.

Der GKV-Spitzenverband sprach von einem "offenkundigen Ablenkungsmanöver". "Statt über Reformen zu sprechen, die dann auch die Ärzteschaft selbst betreffen würden, wird auf die Patientinnen und Patienten verwiesen", beklagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands, bei AFP. "Unser Gesundheitssystem gibt pro Tag über eine Milliarde Euro aus, da braucht es keine zusätzlichen Einnahmen, sondern endlich Strukturreformen, die den extremen Ausgabenanstieg sinnvoll bremsen."

Auch von Patientenschützern kam Kritik: "Patienten und gesetzlich Krankenversicherte sind die Melkkühe der Nation", beklagte Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz. "Deutschland ist Spitzenreiter bei den Gesundheitsausgaben aber nur mittelmäßig bei der Lebenserwartung im Vergleich zu den Nachbarstaaten", sagte er. Die Bundesregierung müsse "zunächst hier ansetzen, um das Gesundheitssystem aus der Perspektive der Patienten weiterzuentwickeln".

L.Barone--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: