Pallade Veneta - Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar

Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar


Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar
Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar / Foto: Christof STACHE - AFP

In der Diskussion um Krankenhausschließungen hält der Chef des obersten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen hunderte Kliniken für verzichtbar. Knapp zwei Drittel der bisherigen Hospitäler seien ausreichend für eine gute Versorgung, sagte Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern der "Wirtschaftswoche" (Freitagsausgabe). "Etwa 1000 Krankenhäuser sollten genug sein. Heute haben wir 1700 in Deutschland."

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Auf dem Land solle es aber weiter grundlegende medizinische Versorgung geben, sagte Hecken. "Die Basiskrankenhäuser in der Fläche müssten nach G-BA-Maßstäben so verteilt sein, dass die allermeisten Menschen sie in höchstens 30 Minuten Fahrzeit erreichen."

Zurzeit würden Menschen nicht immer gut stationär versorgt, wenn sie ins nächste Krankenhaus kämen, sagte der Vorsitzende des "kleinen Gesetzgebers" im Gesundheitswesen. "Es werden unnötige Untersuchungen oder Behandlungen gemacht, im schlimmsten Fall gibt es Komplikationen und sie werden in eine besser geeignete Klinik verlegt."

Zurzeit verhandeln Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), der Bundesrat und die Bundesländer über eine Änderung der von Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) gestarteten Krankenhausreform. Kernstück ist demnach eine stärkere medizinische Spezialisierung. Vor allem die kleineren Kliniken sollen weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Patientinnen und Patienten müssten also teilweise längere Wege bis zum nächsten Krankenhaus in Kauf nehmen - sollen dafür aber besser behandelt werden können.

Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt zu entscheiden, welche Therapien und Arzneien von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Die Richtlinien des Gremiums sind innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bindend. Die Rechtsaufsicht über den G-BA hat das Bundesministerium für Gesundheit.

E.Magrini--PV

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