Pallade Veneta - Hautkrebsfrüherkennung: Mehrheit nutzt Screening nicht

Hautkrebsfrüherkennung: Mehrheit nutzt Screening nicht


Hautkrebsfrüherkennung: Mehrheit nutzt Screening nicht
Hautkrebsfrüherkennung: Mehrheit nutzt Screening nicht / Foto: Thibaud MORITZ - AFP/Archiv

Die Mehrheit der Menschen in Deutschland geht nicht zur Hautkrebsvorsorge. Etwa 70 Prozent der gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren mit einem Anspruch auf solch eine zweijährliche Früherkennungsuntersuchung nutzen das nicht, wie Zahlen aus dem Barmer-Arztreport zeigen, die der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlagen. Das entspreche rund 34 Millionen der insgesamt 47 Millionen Anspruchsberechtigten in den Jahren 2022 und 2023.

Textgröße ändern:

Lediglich rund 13 Millionen Versicherte und damit knapp 28 Prozent gehen zur Hautkrebsvorsorge. Junge Frauen nehmen das Hautkrebsscreening demnach deutlich häufiger wahr als junge Männer.

Insgesamt nutzten in den Jahren 2022 und 2023 23,3 Prozent der Frauen im Alter von 35 bis 39 Jahren das Angebot. Bei gleichaltrigen Männern waren es hingegen nur 16,6 Prozent. In höheren Altersgruppen kehrt sich das um. So gingen 33,7 Prozent der Männer zwischen 80 und 84 Jahren zur Vorsorge, aber nur 29,9 Prozent der Frauen in dieser Altersgruppe.

Auch die Bildung macht demnach einen Unterschied. Versicherte mit Hochschulabschluss nehmen der Studie zufolge deutlich häufiger am Hautkrebsscreening teil als Menschen mit niedrigerem Bildungsniveau. "Das Hautkrebsscreening ist wichtig für die Früherkennung und erfolgreiche Behandlung von Hautkrebs", erklärte Barmer-Vorstandschef Christoph Straub. "Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch, dass wir von einer optimalen Vorsorge noch weit entfernt sind."

Im Jahr 2023 erkrankten in Deutschland rund 243.000 Menschen an sogenanntem weißen Hautkrebs und mehr als 27.000 am deutlich gefährlicheren schwarzen Hautkrebs. Längere ungeschützte Aufenthalte in der Sonne, Sonnenbrände besonders in Kindheit und Jugend oder auch Besuche im Solarium mit künstlicher UV-Strahlung erhöhen die Gefahr, im Lauf des Lebens an Hautkrebs zu erkranken. Die gesetzlichen Kassen bezahlen Versicherten ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre eine Früherkennungsuntersuchung.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Millionenbetrug mit Coronatests: Baden-Württemberger zu mehrjähriger Haft verurteilt

Wegen der Abrechnung fingierter Coronatests ist ein Mann aus Baden-Württemberg zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Heilbronn sprach den 45-Jährigen am Dienstag des Computerbetrugs in 15 Fällen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Außerdem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 1,7 Millionen Euro bei dem Angeklagten angeordnet.

Textgröße ändern: