Pallade Veneta - Attest ab erstem Krankheitstag: Bas fordert Union zu Gesprächen über Verzicht auf

Attest ab erstem Krankheitstag: Bas fordert Union zu Gesprächen über Verzicht auf


Attest ab erstem Krankheitstag: Bas fordert Union zu Gesprächen über Verzicht auf
Attest ab erstem Krankheitstag: Bas fordert Union zu Gesprächen über Verzicht auf / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat die Union zu Gesprächen über einen Verzicht auf die umstrittene Neuregelung zur Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag aufgefordert. "Ich bin koalitionstreu, aber wir sollten uns schon nochmal fragen, ob das sinnvoll ist", sagte die SPD-Chefin den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagausgaben). Sie verwies auf die geplante Ausnahme für tarifgebundene Unternehmen. "Wenn ich eine Pflicht einführe und anschließend 95 Ausnahmen reinschreibe, stellt sich die Frage, ob man das überhaupt noch braucht."

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Die Arbeitsministerin kündigte zudem an, keinen Vorschlag zur Umsetzung der Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag zu machen, solange Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nicht weitere Regelungen vorgelegt habe. "Die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag ist mit einer Termingarantie bei den Ärzten und der Schlaganfallvorsorge gekoppelt", erläuterte Bas. "Das ist der Kompromiss, der ein Gesamtpaket ist."

Zu dem Einwand, dass die Vorlage des Primärversorgungsgesetzes des Gesundheitsministers, das für die Termingarantie nötig wäre, noch Zeit in Anspruch nehme, sagte Bas: "Das liegt nicht in meiner Hand." Die SPD-Chefin fügte hinzu: "Wir wollten keine Karenztage und keine Kürzung der Lohnfortzahlung. Beides wollte die Union."

Im Gegenzug habe die SPD "zähneknirschend der Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag zugestimmt, obwohl wir sie inhaltlich für falsch halten", sagte die Ministerin. "Meine Sorge ist, dass dann Menschen mit einem leichten Infekt am ersten Tag zum Arzt gehen und aus einem kurzen Ausfall am Ende eine ganze Woche Krankschreibung wird."

J.Lubrano--PV

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