Pallade Veneta - Slowenien wählt am 24. April neues Parlament - Regierungschef Jansa droht Niederlage

Slowenien wählt am 24. April neues Parlament - Regierungschef Jansa droht Niederlage


Slowenien wählt am 24. April neues Parlament - Regierungschef Jansa droht Niederlage
Slowenien wählt am 24. April neues Parlament - Regierungschef Jansa droht Niederlage

In Slowenien wird am 24. April ein neues Parlament gewählt. Präsident Borut Pahor unterzeichnete am Mittwoch ein entsprechendes Dekret und erklärte, angesichts "der aktuellen Umstände und politischen Lage" habe er den frühestmöglichen Termin gewählt. Der umstrittene Regierungschef Janez Jansa muss mit einer Niederlage rechnen, seine Slowenische Demokratische Partei (SDS) kam in den jüngsten Umfragen nur auf 15 Prozent.

Textgröße ändern:

Selbst mit ihren Verbündeten aus dem Mitte-Rechts-Spektrum dürfte die SDS kaum auf eine Mehrheit im 90 Sitze zählenden Parlament kommen. Zwei Jahre nach seinem Amtsantritt sind Jansas Beliebtheitswerte im freien Fall. Die Spaltung in dem schon vorher polarisierten Land hat weiter zugenommen.

Der 63-jährige Regierungschef überstand im vergangenen Jahr mehrere Misstrauensvoten, tausende Demonstranten gingen regelmäßig gegen seine Politik auf die Straße. Jansa ist ein erklärter Anhänger des früheren US-Präsidenten Donald Trump. Seine Gegner werfen ihm vor, er wolle in Slowenien nach dem Vorbild des ungarischen Regierungschefs Viktor Orban regieren. Von der EU-Kommission wurde Jansa mehrfach wegen seines Umgangs mit den Medien und dem Thema Rechtsstaatlichkeit kritisiert.

Jansa hat mit der Popularität des neuen Rivalen Robert Golob zu kämpfen. Golob hatte mehr als ein Jahrzehnt die staatliche Stromgesellschaft geleitet, bevor er kürzlich die Führung der ökologischen Partei "Bewegung der Freiheit" übernahm.

Der Regierungschef teilte am Mittwoch mit, dass er positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Seit zwei Jahren sei er dem Virus entkommen, schrieb Jansa auf Twitter. "Aber gestern haben meine Kinder einen Test gemacht, der positiv ausgefallen ist - und heute trifft es leider mich."

Jansa sprach von "leichten Symptomen". Er muss sich nun für sieben Tage isolieren. Jansa war von der Opposition vorgeworfen worden, dass er bei der Bekämpfung der Pandemie Fehler gemacht habe. In Slowenien wurden bei einer Einwohnerzahl von zwei Millionen mehr als 6000 Corona-Tote registriert, was im Verhältnis zu anderen EU-Staaten relativ viel ist.

Die Impfquote ist in Slowenien vergleichsweise niedrig. 57 Prozent der Einwohner haben mindestens zwei Impfungen erhalten. Die Ansteckungen gingen zuletzt zurück. Vor einer Woche lag der Tages-Wert noch bei 20.000, am Mittwoch wurden rund 5000 gemeldet.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: