Pallade Veneta - Zusatzbeitrag zur Krankenkasse könnte weniger stark steigen als befürchtet

Zusatzbeitrag zur Krankenkasse könnte weniger stark steigen als befürchtet


Zusatzbeitrag zur Krankenkasse könnte weniger stark steigen als befürchtet
Zusatzbeitrag zur Krankenkasse könnte weniger stark steigen als befürchtet / Foto: Ralf Hirschberger - dpa/AFP/Archiv

Die Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) könnten weniger stark steigen als zuletzt gedacht. Statt der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigten Erhöhung um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent könnte der Anstieg womöglich nur 0,2 Punkte betragen, wie aus den am Donnerstag veröffentlichen Ergebnissen des GKV-Schätzerkreises hervorgeht. Die Festlegung des Zusatzbeitrags obliegt dem Bundesgesundheitsministerium; sie soll erfolgen, nachdem kommende Woche das parlamentarische Verfahren zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz abgeschlossen ist.

Textgröße ändern:

Zusätzlich zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent können die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dessen Höhe wird von jeder Kasse selbst festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird als Rechengröße vom Bundesgesundheitsministerium per Verordnung festgelegt. Lauterbach war im Juli von einer Erhöhung auf 1,6 Prozent ausgegangen.

Zu den nun veröffentlichten Zahlen des GKV-Schätzerkreises erklärte Lauterbach am Donnerstag: "Das sind gute Nachrichten für die gesetzlich Krankenversicherten." Wenn der Bundestag das Finanzstabilisierungsgesetz wie geplant verabschiedet, "könnte auf das ursprünglich geplante Darlehen der GKV von einer Milliarde Euro verzichtet werden". Der Minister fügte hinzu: "In diesem harten Winter müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten."

Der GKV-Schätzerkreis bestätigte in seiner jüngsten Sitzung die drohende Finanzierungslücke der Kassen im kommenden Jahr von etwa 17 Milliarden Euro, wie das Bundesamt für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkasse weiter mitteilte. Allerdings seien die Reserven im Gesundheitsfonds etwas höher als gedacht. Dadurch könnten gut zwei Milliarden Euro zusätzlich fließen, was eine geringere Anhebung des Zusatzbeitrags möglich mache.

"Jeder Euro zum Schließen der Finanzierungslücke, der nicht durch steigende Zusatzbeiträge finanziert werden muss, zählt für die Menschen", erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. "Es ist richtig, die etwas höheren Rücklagen im Gesundheitsfonds, die ja ursprünglich von den Beitragszahlenden eingezahlt wurden, dafür zu nutzen, die Zusatzbelastungen für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abzumildern."

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sieht die Finanzentwicklung der GKV dennoch "mit erheblichen Unsicherheiten behaftet". Die Prognose für das Jahr 2023 "darf jetzt nicht zu falschen Schlüssen verleiten", mahnte Reimann. "Die Ampel-Koalition sollte jetzt nicht angesichts vorläufig etwas moderaterer Prognosen der Versuchung erliegen, Einsparpotenziale auf der Ausgabenseite nicht anzugehen."

Die Betriebskrankenkassen sprachen von einem guten Zeichen. Die Schätzung gebe Hoffnung, dass sich die Finanzentwicklung im kommenden Jahr doch besser darstelle als zunächst gedacht, erklärte der Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands, Franz Knieps. "Für die Beitragszahlenden kann die zusätzliche Belastung dann damit auch erfreulicherweise geringer ausfallen als befürchtet." Nichtsdestotrotz dürften die weiter bestehenden finanziellen Risiken nicht aus den Augen verloren werden.

G.Riotto--PV

Empfohlen

Säugling stirbt in Berlin nach Infektion mit Meningokokken

In Berlin ist ein Säugling an den Folgen einer Infektion mit Meningokokken gestorben. Das rund drei Monate alte Baby sei am 24. Januar mit Hautausschlag und Bewusstseinstrübung in die Rettungsstelle einer Klinik gebracht worden, erklärte das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales. Es entwickelte ein Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom, also eine besonders schwere Form des septischen Schocks, und starb kurze Zeit später.

Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen

Eine Krankenkasse darf das Zimmer einer Jugendlichen, die ihr Beiträge schuldet, nicht durchsuchen. Das wäre unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte. Bei Eingriffen in die Privatsphäre müsse die höhere Verletzlichkeit von Minderjährigen berücksichtigt werden. (Az. VII ZB 13/25)

Koalitionsstreit: SPD nennt Warkens Krankenkassenvorschläge ohne Gegenfinanzierung unseriös

Zwischen Union und SPD verschärft sich der Koalitionsstreit um die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt wies in der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagsausgabe) die Vorschläge von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zurück, wonach der Bund die Kosten der Gesundheitsversorgung der Bürgergeldempfänger übernehmen solle: Solche Vorschläge seien nur ernstzunehmen, wenn Aussagen zur Finanzierung gemacht würden.

Zusatzbeiträge für Krankenversicherung: Union lehnt SPD-Vorstoß ab

Die SPD-Vorschläge zur Finanzierung des Gesundheitssystems stoßen beim Koalitionspartner Union auf Widerstand. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wandte sich am Montag in Berlin gegen den Vorstoß der Sozialdemokraten, eine Zusatzabgabe auf Miet- und Kapitaleinkünfte zu erheben. "Das sollte man nicht machen, weil man kleinen und mittleren Sparern damit die Planungssicherheit nimmt". Die SPD-Spitze verteidigte ihre Pläne für Beiträge auf alle Einkommensarten.

Textgröße ändern: