Pallade Veneta - Auch ältere Fälle von Impffälschung können strafbar sein

Auch ältere Fälle von Impffälschung können strafbar sein


Auch ältere Fälle von Impffälschung können strafbar sein
Auch ältere Fälle von Impffälschung können strafbar sein / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Die Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen ist auch nach altem Recht vor einer im November 2021 erfolgten Gesetzesänderung strafbar. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) erklärte am Donnerstag in Leipzig, dass hier auf den Tatbestand der Urkundenfälschung zurückgegriffen werden könne. Er verwies den Fall eines freigesprochenen Angeklagten zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht Hamburg. (Az. 5 StR 283/22)

Textgröße ändern:

Seit einem Jahr drohen bei Nutzung eines gefälschten Impfpasses etwa in einer Apotheke eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Für einen gewerbsmäßigen Handel mit solchen Papieren kann es bis zu fünf Jahre Haft geben.

Zwar gab es bis dahin bereits ein Gesetz zur Strafbarkeit solcher Fälschungen, geahndet wurde aber nur die Vorlage bei Behörden oder Versicherungen. Fälle, in denen das gefälschte Dokument etwa einer Apotheke für ein digitales Impfzertifikat oder in der Gastronomie vorgezeigt wurde, blieben außen vor.

Im konkreten Fall wurde der Angeklagte in Hamburg vom Vorwurf der Fälschung von Gesundheitszeugnissen freigesprochen, obwohl er gegen Geld falsche Coronanachweise in Impfpässen mit Etikett, Stempel und Unterschrift ausgestellt hatte. Auch wegen Urkundenfälschung wurde er nicht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein und hatte nun Erfolg.

R.Zaccone--PV

Empfohlen

Säugling stirbt in Berlin nach Infektion mit Meningokokken

In Berlin ist ein Säugling an den Folgen einer Infektion mit Meningokokken gestorben. Das rund drei Monate alte Baby sei am 24. Januar mit Hautausschlag und Bewusstseinstrübung in die Rettungsstelle einer Klinik gebracht worden, erklärte das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales. Es entwickelte ein Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom, also eine besonders schwere Form des septischen Schocks, und starb kurze Zeit später.

Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen

Eine Krankenkasse darf das Zimmer einer Jugendlichen, die ihr Beiträge schuldet, nicht durchsuchen. Das wäre unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte. Bei Eingriffen in die Privatsphäre müsse die höhere Verletzlichkeit von Minderjährigen berücksichtigt werden. (Az. VII ZB 13/25)

Koalitionsstreit: SPD nennt Warkens Krankenkassenvorschläge ohne Gegenfinanzierung unseriös

Zwischen Union und SPD verschärft sich der Koalitionsstreit um die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt wies in der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagsausgabe) die Vorschläge von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zurück, wonach der Bund die Kosten der Gesundheitsversorgung der Bürgergeldempfänger übernehmen solle: Solche Vorschläge seien nur ernstzunehmen, wenn Aussagen zur Finanzierung gemacht würden.

Zusatzbeiträge für Krankenversicherung: Union lehnt SPD-Vorstoß ab

Die SPD-Vorschläge zur Finanzierung des Gesundheitssystems stoßen beim Koalitionspartner Union auf Widerstand. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wandte sich am Montag in Berlin gegen den Vorstoß der Sozialdemokraten, eine Zusatzabgabe auf Miet- und Kapitaleinkünfte zu erheben. "Das sollte man nicht machen, weil man kleinen und mittleren Sparern damit die Planungssicherheit nimmt". Die SPD-Spitze verteidigte ihre Pläne für Beiträge auf alle Einkommensarten.

Textgröße ändern: