Pallade Veneta - Auch ältere Fälle von Impffälschung können strafbar sein

Auch ältere Fälle von Impffälschung können strafbar sein


Auch ältere Fälle von Impffälschung können strafbar sein
Auch ältere Fälle von Impffälschung können strafbar sein / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Die Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen ist auch nach altem Recht vor einer im November 2021 erfolgten Gesetzesänderung strafbar. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) erklärte am Donnerstag in Leipzig, dass hier auf den Tatbestand der Urkundenfälschung zurückgegriffen werden könne. Er verwies den Fall eines freigesprochenen Angeklagten zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht Hamburg. (Az. 5 StR 283/22)

Textgröße ändern:

Seit einem Jahr drohen bei Nutzung eines gefälschten Impfpasses etwa in einer Apotheke eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Für einen gewerbsmäßigen Handel mit solchen Papieren kann es bis zu fünf Jahre Haft geben.

Zwar gab es bis dahin bereits ein Gesetz zur Strafbarkeit solcher Fälschungen, geahndet wurde aber nur die Vorlage bei Behörden oder Versicherungen. Fälle, in denen das gefälschte Dokument etwa einer Apotheke für ein digitales Impfzertifikat oder in der Gastronomie vorgezeigt wurde, blieben außen vor.

Im konkreten Fall wurde der Angeklagte in Hamburg vom Vorwurf der Fälschung von Gesundheitszeugnissen freigesprochen, obwohl er gegen Geld falsche Coronanachweise in Impfpässen mit Etikett, Stempel und Unterschrift ausgestellt hatte. Auch wegen Urkundenfälschung wurde er nicht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein und hatte nun Erfolg.

R.Zaccone--PV

Empfohlen

Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss für das von der Regierung geplante Sparpaket für die Krankenkassen vereinbart. Wie der Bundesrat am Mittwochabend mitteilte, sollen dabei die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben. Bundestag und Bundesrat sollen nun am Freitag abschließend über das Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entscheiden. Es soll einen übermäßigen Anstieg der Beiträge für die Versicherten im kommenden Jahr verhindern.

Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich unzufrieden mit der Bund-Länder-Gruppe zur Pflegeversicherung gezeigt - und eine adäquate Pflegereform für nächstes Jahr angekündigt. Das Gremium habe seine Arbeit "mit einem nicht befriedigenden Ergebnis" beendet, sagte Merz am Mittwoch im Bundestag. Er sei mit diesem "nicht einverstanden". Die Ergebnisse würden, "nicht ausreichen, um die Pflegeversicherung auf Dauer zukunftsfähig zu gestalten".

Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg

Nach einem Feuer in einem Krankenhaus in Hamburg mit drei Toten ist der verantwortliche Brandstifter in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch als erwiesen an, dass der 73-Jährige krankheitsbedingt nicht schuldfähig war. Rechtlich ging es von Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord aus.

Warken erwartet Zustimmung zu Kassen-Sparpaket - Kompromiss mit Ländern

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht keine Hindernisse mehr für das Krankenkassen-Sparpaket, das die Beiträge im kommenden Jahr stabilisieren soll. In den Gesprächen zwischen Bund und Ländern über die letzten Streitfragen seien "gute Lösungen" gefunden worden, sagte Warken am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Sie haben dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat für die Sitzung am Mittwochabend einen entsprechenden Vorschlag zugeleitet und sei nun "sehr zuversichtlich, dass wir das Sparpaket schnüren können".

Textgröße ändern: