Pallade Veneta - Bundesverwaltungsgericht: Ausgangssperre in Bayern von 2020 war unverhältnismäßig

Bundesverwaltungsgericht: Ausgangssperre in Bayern von 2020 war unverhältnismäßig


Bundesverwaltungsgericht: Ausgangssperre in Bayern von 2020 war unverhältnismäßig
Bundesverwaltungsgericht: Ausgangssperre in Bayern von 2020 war unverhältnismäßig / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Die in der Frühphase der Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre ist unverhältnismäßig gewesen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Als mildere Coronamaßnahme wären auch Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen. Sie hätten "die Adressaten weniger belastet", befanden die Richter.

Textgröße ändern:

Das Bundesverwaltungsgericht wies damit die Revision des Freistaats Bayern gegen ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück, der die Ausgangssperre vom März 2020 in der Vorinstanz für unwirksam erklärt hatte. Das damals verhängte Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu Verlassen, "war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte", sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp am Dienstag in Leipzig.

Im zweiten Fall bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von im Frühjahr 2020 in Sachsen verhängten Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben. Die Richter wiesen die Revision eines Anwalts gegen ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts zurück, das die Coronamaßnahmen zuvor für rechtmäßig erklärt hatte.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Säugling stirbt in Berlin nach Infektion mit Meningokokken

In Berlin ist ein Säugling an den Folgen einer Infektion mit Meningokokken gestorben. Das rund drei Monate alte Baby sei am 24. Januar mit Hautausschlag und Bewusstseinstrübung in die Rettungsstelle einer Klinik gebracht worden, erklärte das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales. Es entwickelte ein Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom, also eine besonders schwere Form des septischen Schocks, und starb kurze Zeit später.

Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen

Eine Krankenkasse darf das Zimmer einer Jugendlichen, die ihr Beiträge schuldet, nicht durchsuchen. Das wäre unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte. Bei Eingriffen in die Privatsphäre müsse die höhere Verletzlichkeit von Minderjährigen berücksichtigt werden. (Az. VII ZB 13/25)

Koalitionsstreit: SPD nennt Warkens Krankenkassenvorschläge ohne Gegenfinanzierung unseriös

Zwischen Union und SPD verschärft sich der Koalitionsstreit um die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt wies in der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagsausgabe) die Vorschläge von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zurück, wonach der Bund die Kosten der Gesundheitsversorgung der Bürgergeldempfänger übernehmen solle: Solche Vorschläge seien nur ernstzunehmen, wenn Aussagen zur Finanzierung gemacht würden.

Zusatzbeiträge für Krankenversicherung: Union lehnt SPD-Vorstoß ab

Die SPD-Vorschläge zur Finanzierung des Gesundheitssystems stoßen beim Koalitionspartner Union auf Widerstand. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wandte sich am Montag in Berlin gegen den Vorstoß der Sozialdemokraten, eine Zusatzabgabe auf Miet- und Kapitaleinkünfte zu erheben. "Das sollte man nicht machen, weil man kleinen und mittleren Sparern damit die Planungssicherheit nimmt". Die SPD-Spitze verteidigte ihre Pläne für Beiträge auf alle Einkommensarten.

Textgröße ändern: