Pallade Veneta - Bundesrat billigt Gesetz zu Stärkung der Rechte Behinderter bei Triage

Bundesrat billigt Gesetz zu Stärkung der Rechte Behinderter bei Triage


Bundesrat billigt Gesetz zu Stärkung der Rechte Behinderter bei Triage
Bundesrat billigt Gesetz zu Stärkung der Rechte Behinderter bei Triage / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen im Fall von Triage-Entscheidungen bei knappen Behandlungskapazitäten gebilligt. Die Länderkammer gab am Freitag grünes Licht für das Gesetz, mit dem die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nachkommt, die Benachteiligung Behinderter bei der Triage gesetzlich zu verhindern.

Textgröße ändern:

Die Neuregelung gilt für jene Extremsituationen, in denen nicht genügend intensivmedizinische Kapazitäten zur Verfügung stehen - und Ärzte dann entscheiden müssen, wer behandelt werden kann und wer nicht.

Im Kern stellt das Gesetz nun klar, dass diese ärztlichen Zuteilungsentscheidungen nur nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten getroffen werden dürfen. Bei dieser Entscheidung dürfe niemand benachteiligt werden - "insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung", wie es in dem Gesetz heißt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem im Dezember 2021 ergangenen Urteil beanstandet, dass die bisher geltende Regelung dazu führen könne, dass Menschen mit Behinderung bei der Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen diskriminiert werden könnten. Geklagt hatten damals vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.

Vor zwei Wochen hatte der Bundestag dem Gesetz mit den Stimmen der Koalition zugestimmt. Die nun auch vom Bundesrat gebilligte Neuregelung enthält ferner Regelungen zum Verfahren bei der Zuteilungsentscheidung. Verankert wurde sie im Infektionsschutzgesetz, das dafür geändert wurde.

Unter Triage verstehen Mediziner ein System der Kategorisierung von Patienten, bei dem die hoffnungslosesten Fälle nicht mehr behandelt werden; das System kommt zum Tragen, wenn die Behandlungskapazitäten begrenzt sind und Ärzte eine Auswahl darüber treffen müssen, wen sie behandeln.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Säugling stirbt in Berlin nach Infektion mit Meningokokken

In Berlin ist ein Säugling an den Folgen einer Infektion mit Meningokokken gestorben. Das rund drei Monate alte Baby sei am 24. Januar mit Hautausschlag und Bewusstseinstrübung in die Rettungsstelle einer Klinik gebracht worden, erklärte das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales. Es entwickelte ein Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom, also eine besonders schwere Form des septischen Schocks, und starb kurze Zeit später.

Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen

Eine Krankenkasse darf das Zimmer einer Jugendlichen, die ihr Beiträge schuldet, nicht durchsuchen. Das wäre unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte. Bei Eingriffen in die Privatsphäre müsse die höhere Verletzlichkeit von Minderjährigen berücksichtigt werden. (Az. VII ZB 13/25)

Koalitionsstreit: SPD nennt Warkens Krankenkassenvorschläge ohne Gegenfinanzierung unseriös

Zwischen Union und SPD verschärft sich der Koalitionsstreit um die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt wies in der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagsausgabe) die Vorschläge von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zurück, wonach der Bund die Kosten der Gesundheitsversorgung der Bürgergeldempfänger übernehmen solle: Solche Vorschläge seien nur ernstzunehmen, wenn Aussagen zur Finanzierung gemacht würden.

Zusatzbeiträge für Krankenversicherung: Union lehnt SPD-Vorstoß ab

Die SPD-Vorschläge zur Finanzierung des Gesundheitssystems stoßen beim Koalitionspartner Union auf Widerstand. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wandte sich am Montag in Berlin gegen den Vorstoß der Sozialdemokraten, eine Zusatzabgabe auf Miet- und Kapitaleinkünfte zu erheben. "Das sollte man nicht machen, weil man kleinen und mittleren Sparern damit die Planungssicherheit nimmt". Die SPD-Spitze verteidigte ihre Pläne für Beiträge auf alle Einkommensarten.

Textgröße ändern: