Pallade Veneta - Frankfurter Landgericht verpflichtet Twitter zur Löschung ehrverletzender Tweets

Frankfurter Landgericht verpflichtet Twitter zur Löschung ehrverletzender Tweets


Frankfurter Landgericht verpflichtet Twitter zur Löschung ehrverletzender Tweets
Frankfurter Landgericht verpflichtet Twitter zur Löschung ehrverletzender Tweets / Foto: JOEL SAGET - AFP

Der Kurzbotschaftendienst Twitter muss einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zufolge ehrverletzende oder falsche Äußerungen über einen Menschen selbstständig und umfassend entfernen. Diese Lösch- und Unterlassungspflicht erstrecke sich dabei auf alle wortgleichen und sinngemäßen Wiederholungen per Tweet, entschied das hessische Gericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Urteil in einem Eilverfahren, das der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume angestrengt hatte. Dieses ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern:

Blume war vor Gericht gezogen, weil er auf Twitter zum Ziel von Beschimpfungen und verleumderischen Vorwürfen geworden war. Laut Urteil haben Betroffene im Fall einer Persönlichkeitsrechtsverletzung einen Unterlassungsanspruch, demzufolge Twitter die Verbreitung der entsprechenden Veröffentlichungen stoppen und diese löschen muss.

Dieser Anspruch erstreckt sich demnach auch auf alle erneuten Veröffentlichungen in anderen Tweets, die die rechtswidrigen Behauptungen wortgleich oder trotz "gewisser Abweichungen" mit einem "identischen Äußerungskern" wiederholen, befand das Gericht.

Die Pflicht zur Prüfung entsprechender neu veröffentlichter Tweets ergebe sich aus dem gesetzlichen Unterlassungsansprüchen der Betroffenen und sei von dem Unternehmen daher zu verlangen, stellte die zuständige Pressekammer klar. Twitter sei zuzumuten, "selbst festzustellen, ob in einer Abwandlung das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt und damit kerngleich ist", hieß es in deren Entscheidung. (Az 2-03 O 325/22)

Nach Angaben der digitalen Menschenrechtsorganisation HateAid, die Blume bei seiner juristischen Auseinandersetzung mit Twitter unterstützt, zielt sie mit dem Verfahren auf "die mangelhafte Content-Moderation" des Unternehmens ab. Twitter habe die massiv diffamierenden und falschen Behauptungen über Blume trotz dessen mehrmaliger Meldungen über die gesetzlich vorgegebenen Verfahrenswege in Deutschland über Monate hinweg fast immer online gelassen.

Blume selbst sprach am Mittwoch von einem "juristischen Erfolg". Er widme diesen dem US-Coronaberater Anthony Fauci, erklärte er in einer gemeinsam mit HateAid herausgegebenen Erklärung. Fauci war vor wenigen Tagen von dem neuen Twitter-Eigentümer Elon Musk öffentlich scharf angegangen worden. Dieser hatte eine Anklage gegen Fauci gefordert, was Empörung auslöste.

US-Milliardär Musk hatte Twitter im Oktober für 44 Milliarden US-Dollar gekauft und einen chaotisch verlaufenden radikalen Umbau des weltweit genutzten Kurzbotschaftendiensts begonnen. Unter anderem entließ er die komplette Chefetage und rund die Hälfte der 7500 Angestellten. Mit Sorge wird außerdem beobachtet, ob Musk den Kampf gegen die Verbreitung von Hassbotschaften und Falschnachrichten bei Twitter einschränken könnte.

Nach Angaben des Frankfurter Gerichts geht es in dem Fall um Kommentare aus dem September diesen Jahres, in denen Blume unter anderem "eine Nähe zur Pädophilie" unterstellt oder dieser als "Teil eines antisemitischen Packs" bezeichnet wurde. Alle diese "ehrenrührigen Behauptungen" seien "unwahr", urteilte die Richterinnen und Richter zugleich.

Ihre Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung am Oberlandesgericht ist möglich.

Dieselbe Kammer des Frankfurter Landgerichts hatte die Facebook-Mutter Meta im April zu einem konsequenteren Kampf gegen Falschnachrichten verpflichtet. Sie verurteilte das Unternehmen in einem Rechtsstreit um die Verbreitung eines falschen Zitats der Grünen-Politikerin Renate Künast dazu, dieses eigenständig in allen Varianten zu entfernen. Ein erneuter Hinweis der Geschädigten auf etwaige neuerliche Veröffentlichen sei nicht erforderlich.

F.Abruzzese--PV

Empfohlen

"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident

Wegen Verunglimpfung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist ein Mann in Rheinland-Pfalz zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Zweibrücken sprach den Angeklagten wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten und Billigung von Straftaten schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Laut Anklage ging es in dem Verfahren um einen Reaktion des Mannes in einem sozialen Netzwerk.

"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes

Das frühere Supermodel Cindy Crawford hat sich erstmals öffentlich zum Tod ihres Sohnes Presley Gerber im Alter von nur 27 Jahren geäußert. "Wir sind untröstlich, unseren geliebten Sohn und Bruder verloren zu haben", schrieb Crawford am Sonntag im Namen ihrer Familie im Onlinedienst Instagram. Nach dem Tod von Presley Gerber im September in einer Entzugsklinik in Kalifornien hatte die Familie darum gebeten, in "dieser schweren Zeit" ihre Privatsphäre zu respektieren.

16. Auftritt in fünf Wochen: Céline Dion beendet Konzertreihe nahe Paris

Mit ihrem 16. Auftritt in fünf Wochen hat die kanadische Sängerin Céline Dion ihre Konzertreihe in Frankreich beendet. Die Gesangsdiva trat am Samstagabend vor mehr als 30.000 begeisterten Fans in der ausverkauften Plenitude Arena in Nanterre bei Paris auf.

Zweifel an Qualifikation: Neue Trump-Sprecherin bezeichnet sich dennoch als Anwältin

Die neue Sprecherin von US-Präsident Donald Trump, Katie Zacharia, bezeichnet sich trotz Zweifeln an ihrem Lebenslauf weiterhin als Anwältin - obwohl Interviewäußerungen der 41-Jährigen darauf schließen lassen, dass sie in den USA keine Anwaltszulassung hat. Dem Portal "Real Americas"s Voice" sagte sie am Donnerstag, sie habe sich für die Anwaltsprüfung angemeldet, sei dann aber wegen des bevorstehenden Umzugs mit ihrem Mann nach China "abgelenkt und überfordert" gewesen.

Textgröße ändern: