Pallade Veneta - Fachverbände dringen auf geschlechtsneutrale Formulierung bei Arzneimittelwerbung

Fachverbände dringen auf geschlechtsneutrale Formulierung bei Arzneimittelwerbung


Fachverbände dringen auf geschlechtsneutrale Formulierung bei Arzneimittelwerbung
Fachverbände dringen auf geschlechtsneutrale Formulierung bei Arzneimittelwerbung / Foto: STEFANIE LOOS - AFP/Archiv

Aus medizinischen und pharmazeutischen Fachverbänden kommen Forderungen nach einer geschlechtsneutralen Formulierung für den gesetzlichen Pflichttext bei der Arzneimittelwerbung. Die bislang rein männliche Formulierung "passt nicht mehr in die Zeit", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Er wies darauf hin, dass es mittlerweile etwa ebenso viele Ärztinnen wie Ärzte gebe.

Textgröße ändern:

Derzeit lautet der im Heilmittelwerbegesetz vorgeschriebene Text: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage und fragen sie Ihren Arzt oder Apotheker". Reinhardt schlug nun vor, dies "durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung" zu ersetzen. Einen konkreten Vorschlag machte er aber nicht.

Auch die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, sprach sich für eine gendergerechte Neufassung aus. Fast 90 Prozent der in öffentlichen Apotheken tätigen Beschäftigten seien Frauen, sagte sie dem RND. "Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden."

Als Lösung schlug Overwiening vor, mehrere Formulierungen zuzulassen. Neben dem bisherigen Text sollten auch "Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin", "Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin" sowie "Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker" möglich sein. Werbetreibende könnten dann flexibel zwischen diesen Varianten wählen.

Eine Änderung der geltenden Vorschrift verlangte auch die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß. Sie schlug als Alternative vor: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach." Dies sei leicht verständlich und verweise Patientinnen und Patienten an die richtigen Stellen.

Zur gendergerechten Sprache in der Arzneimittelwerbung hatte es bereits im vergangenen Jahr einen Vorstoß aus der Pharmabranche gegeben. Das Unternehmen Angelini Pharma startete damals eine Petition dazu und änderte den Text eigenmächtig auf "Arzt/Ärztin oder Apotheker/in". Im Gespräch war auch die Formulierung "Fragen Sie ihre Ärzt:in oder Apotheker:in". Beides konnte sich allerdings bisher nicht durchsetzen.

Dies gilt auch für die Selbstbezeichnungen beteiligter Verbände. So wurde auf dem Deutschen Ärztetag mehrfach kontrovers darüber diskutiert, diesen Namen sowie den der Bundesärztekammer geschlechtergerecht zu verändern. Bislang blieb es jedoch bei den rein männlichen Bezeichnungen, ebenso wie auch beim Apothekerverband.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"

Der Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly hat gelassen auf seine Verurteilung in Abwesenheit durch ein russisches Gericht reagiert. "Solange das Grundgesetz hier in Deutschland gültig ist und ich nicht in Länder reise, wo es wirklich gefährlich werden kann, solange trifft mich das Urteil eigentlich nicht", sagte Tilly am Donnerstag dem Sender Phoenix. Das Urteil von achteinhalb Jahren Haft sei im Gegenteil auch "eine kleine zusätzliche Motivation".

Nachtflug nach L.A.: John Travolta stellt Regie-Debüt in Cannes vor

Der Filmstar und Hobby-Pilot John Travolta stellt seinen ersten Film als Regisseur beim diesjährigen Filmfestival in Cannes vor. Der Film erzähle die Geschichte eines Achtjährigen, der zum ersten Mal in einem Flugzeug reise, teilten die Organisatoren des Festivals am Donnerstag in Paris mit. Er basiere auf einem Buch, das Travolta 1997 veröffentlicht habe. Travolta hatte die Geschichte für seinen ältesten Sohn Jett geschrieben, der seit seiner Kindheit an Krampfanfällen litt und 2009 starb.

Social-Media-Verbot für Kinder: Indonesien verwarnt Google und Meta abermals

Wenige Tage nach Inkrafttreten eines Social-Media-Verbots für Kinder in Indonesien haben die dortigen Behörden die US-Tech-Giganten Google und Meta schon zum zweiten Mal wegen Nichteinhaltung des Gesetzes vorgeladen. Das Kommunikations- und Digitalministerium in dem südostasiatischen Land warnte die Mutterkonzerne von Plattformen wie Youtube und Facebook am Donnerstag vor "Sanktionen", sollten die beiden Unternehmen sich weiter nicht an das Gesetz halten.

US-Richter stoppt Trumps Ballsaal am Weißen Haus

Ein US-Bundesrichter hat einen Baustopp für den von US-Präsident Donald Trump geplanten Ballsaal am Weißen Haus angeordnet. Für das Projekt fehle dem Präsidenten die Zustimmung des Kongresses, urteilte der Richter Richard Leon am Dienstag in Washington. Trump sei "nicht der Eigentümer" des Weißen Hauses, schrieb Leon zur Begründung. Der Richter gab damit einer Klage der Nationalen Stiftung für Denkmalpflege statt.

Textgröße ändern: