Pallade Veneta - Oberlandesgericht Stuttgart hebt Verbreitungsverbot für SWR-App "Newszone" auf

Oberlandesgericht Stuttgart hebt Verbreitungsverbot für SWR-App "Newszone" auf


Oberlandesgericht Stuttgart hebt Verbreitungsverbot für SWR-App "Newszone" auf
Oberlandesgericht Stuttgart hebt Verbreitungsverbot für SWR-App "Newszone" auf / Foto: JUNG YEON-JE - AFP/Archiv

Im Streit zwischen mehreren privaten Zeitungsverlegern und dem Südwestrundfunk (SWR) um dessen speziell auf junge Menschen zugeschnittene Nachrichtenapp "Newszone" hat das baden-württembergische Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart die Verbreitung des Programms wieder erlaubt. Das Gericht kippte nach Angaben vom Mittwoch im einstweiligen Verfügungsverfahren ein vom Stuttgarter Landgericht im Oktober ausgesprochenes vorläufiges Verbot der Verbreitung.

Textgröße ändern:

Der Grund für die Entscheidung war demnach formal. Anders als das Landgericht sah das OLG in der Tatsache, dass die Verlage trotz Existenz einer speziellen Schlichtungsstelle für derartige Streitfälle zuvor kein Schlichtungsverfahren mit dem SWR herbeigeführt hatten, "ein Prozesshindernis". Dieser Umstand mache die verfahrensauslösende Verlegerklage "derzeit unzulässig", hieß es. Staatliche Gerichte dürften erst nach einem solchen Schlichtungsversuch angerufen werden.

"Newszone" ist nach SWR-Angaben eine Smartphoneapp, über die von dem öffentlich-rechtlichen Sender speziell auf ein junges Publikum zugeschnittene Beiträge konsumiert werden können. Demnach geht es bei dem Rechtsstreit mit den Verlagen aber nur um die Zulässigkeit der App als Verbreitungsweg, nicht die Beiträge. Diese sind auch auf anderem Weg erhältlich, etwa im Internet.

Die Verleger stützten ihre Klage nach Gerichtsangaben auf den Vorwurf, dass es sich beider fraglichen App um ein eigenständiges und nicht genehmigtes Telemedienangebot des SWR handelt, für das dieser gemäß den Bestimmungen des Medienstaatsvertrags erst eine separate Erlaubnis hätte beantragen müssen.

Darüber hinaus kritisierten die Verleger demnach, dass die nicht auf konkrete Sendungen bezogenen Inhalte der App presseähnlich und damit wettbewerbwidrig seien, weil dieser Bereich den privaten Presseorganen vorbehalten sei. Der SWR wiederum bestritt in dem Verfahren nach Angaben des OLG, dass eine separate Genehmigung notwendig sei und dass es sich um presseähnliche Inhalte handle.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

Tötung von Journalistin in Nordirland: Drei Männer vom Mord-Vorwurf freigesprochen

Im Fall einer vor mehr als sieben Jahren bei Ausschreitungen in Nordirland getöteten Journalistin sind drei Männer vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Der Freispruch erging am Freitag durch einen Richter in Belfast nach mehr als zweijährigem Prozess. Die 29-jährige Reporterin Lyra McKee war im April 2019 in der nordirischen Stadt Derry - auch bekannt als Londonderry - erschossen worden.

250-Jahr-Feiern: Trump besucht am Freitag Nationaldenkmal Mount Rushmore

Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 250-jährigen Bestehen der USA besucht Präsident Donald Trump am Freitag das Nationaldenkmal Mount Rushmore (geplante Ankunft Samstagfrüh MESZ). Das Denkmal zeigt die in den Berg gemeißelten Porträts von vier früheren Präsidenten: George Washington, Thomas Jefferson, Theodore Roosevelt und Abraham Lincoln. Trump-Anhänger fordern, dort auch den 80-Jährigen zu verewigen. Geologen halten den Berg jedoch für zu porös.

Verlag: 800.000 Bücher bei russischem Angriff auf Kiew verbrannt

Bei den jüngsten russischen Angriffen auf die ukrainische Hauptstadt Kiew sind nach Angaben eines Verlages etwa 800.000 Bücher verbrannt. Das Hauptlagerhaus seines Logistikpartners sei zerstört werden, teilte der Verlag BookChef Publishing am Donnerstag im Onlinedienst Telegram mit. Dabei sei der größte Teil der Auflage verbrannt. Mitarbeiter seien aber nicht zu Schaden gekommen.

Sänger Bill Kaulitz leidet unter Schlafproblemen

Der Sänger und Podcaster Bill Kaulitz leidet unter Schlafproblemen. "Bei mir sind es schlimme Alpträume", sagte der 36-Jährige der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Mittwoch. "Ich schlafe ganz schlecht." Wiederkehrende Träume habe er nicht, mit einer Ausnahme: "Der alte Alptraum mit der Hexe - die hat hinter unserem Spielzeugkorb gewohnt", sagte der Tokio-Hotel-Sänger.

Textgröße ändern: