Pallade Veneta - Gericht: Kritik an öffentlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht

Gericht: Kritik an öffentlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht


Gericht: Kritik an öffentlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht
Gericht: Kritik an öffentlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Subjektive Kritik an der Qualität und Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befreit einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zufolge nicht von der Pflicht zur Beitragszahlung. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Urteilsbegründung des Münchner Gerichts hervor. Der Rundfunkbeitrag werde "ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben", erklärte dieses unter Verweis auf die entsprechende einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. (Az.7 BV 22.2642)

Textgröße ändern:

Darüber hinaus schütze die im Grundgesetz garantierte Programmfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dessen "institutionelle Unabhängigkeit" und die Sender "vor der Einflussnahme Außenstehender", betonte das oberste bayerische Verwaltungsgericht. Die Kontrolle darüber, ob diese ihre verfassungsmäßigen Vorgaben erfüllten, liege deshalb ausschließlich in den Händen "der plural besetzten Aufsichtsgremien" der Sendeanstalten selbst.

Mit der Entscheidung wies der Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz die Klage einer Frau aus dem Landkreis Rosenheim ab, die juristisch gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen für ihre Wohnung vorging. Sie begründete das laut Gerichtshof mit "mangelnder Meinungsvielfalt", was einem "strukturellen Versagen" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichkomme. Ihrer Auffassung nach sei es Aufgabe der Verwaltungsgerichte, dieser Frage genauer nachzugehen.

Wie zuvor bereits das Münchner Verwaltungsgericht sah das allerdings auch der Verwaltungsgerichtshof anders. Etwaige Einwände gegen die Qualität des Programmangebots stellten die Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht in Frage, erklärten die Richterinnen und Richter. Ziel des Rundfunkbeitrags sei es, "eine staatsferne bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" sicherzustellen. Bei Beschwerden stünden den Beitragszahlern die gesetzlich vorgeschriebenen Eingabestellen der Sender offen, fügten sie an.

Das Urteil erging nach Gerichtsangaben bereits am 17. Juli, allerdings wurde erst jetzt die schriftliche Begründung veröffentlicht. Eine Revision ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht zu. Dagegen kann die unterlegene Klägerin aber noch mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen.

Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehören die Sendeanstalten ARD und ZDF sowie das Deutschlandradio. Privathaushalte, Unternehmen und Institutionen finanzieren diesen durch die Zahlung einer monatlichen Gebühr. Das Modell steht immer wieder in der Kritik. Diese verbindet sich jüngst in Teilen des politischen Spektrums mit dem Vorwurf, die öffentlichen Sender bildeten die in der Gesellschaft bestehenden politischen Einstellungen nicht vollständig ab.

A.Saggese--PV

Empfohlen

Trumps Milliardenklage gegen die BBC: Verhandlungstermin auf Februar 2027 festgelegt

Im milliardenschweren Rechtsstreit von US-Präsident Donald Trump gegen die britische Rundfunkanstalt BBC hat ein US-Bundesrichter den Termin für die Verhandlung auf den Februar 2027 festgelegt. Richter Roy Altman bestimmte am Dienstag als Datum den 15. Februar 2027.

Narren und Jecken am Rhein feiern Beginn von Straßenkarneval mit Weiberfastnacht

Mit "Alaaf" und "Helau" haben zehntausende Narren und Jecken in den rheinischen Karnevalshochburgen am Donnerstag den Beginn des Straßenkarnevals gefeiert. Pünktlich um 11.11 Uhr begann unter anderem in Köln, Düsseldorf und Mainz die Hochphase des Karnevals mit der Weiberfastnacht. Allein in Köln und Düsseldorf werden in den kommenden Tagen hunderttausende feiernde Jecken erwartet.

Start der Berlinale: Weimer nennt Filme "Waffen im Kampf um Freiheit und Menschenwürde"

Zur Eröffnung des Filmfestivals Berlinale am Donnerstag hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) Filme als "Waffen im Kampf um Freiheit und Menschenwürde" bezeichnet. Drehbuch, Kamera und Leinwand seien keine bloßen Kunst-Utensilien, erklärte er in Berlin. "Kunstfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Diktatoren hassen den freien Geist." Deshalb sei es so wichtig, die Filme verfolgter Künstlerinnen und Künstler zu zeigen, betonte Weimer.

Straßenkarneval im Rheinland beginnt mit Weiberfastnacht

Narren und Jecken in den rheinischen Karnevalshochburgen feiern am Donnerstag den Beginn des Straßenkarnevals. Um 11.11 Uhr beginnt unter anderem in Köln, Düsseldorf und Mainz die Hochphase des Karnevals mit der Weiberfastnacht. Die Polizei ist mit einem Großaufgebot im Einsatz. Allein in Köln und Düsseldorf werden in den kommenden Tagen hunderttausende feiernde Jecken erwartet.

Textgröße ändern: