Pallade Veneta - EuGH: Auch über Vermittler gekaufte Tickets können meist nicht zurückgegeben werden

EuGH: Auch über Vermittler gekaufte Tickets können meist nicht zurückgegeben werden


EuGH: Auch über Vermittler gekaufte Tickets können meist nicht zurückgegeben werden
EuGH: Auch über Vermittler gekaufte Tickets können meist nicht zurückgegeben werden

Karten für ein Konzert, das wegen der Pandemie abgesagt wurde, müssen nicht erstattet werden - wenn das wirtschaftliche Risiko den Veranstalter treffen würde. In diesem Fall greife die Ausnahme beim Widerrufsrecht, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um ein Peter-Maffay-Konzert, das im März 2020 in Braunschweig stattfinden sollte. (Az. C-96/21)

Textgröße ändern:

Da das Konzert wegen des Lockdowns abgesagt wurde, verschickte der Ticketdienstleister CTS Eventim Gutscheine. Eine verhinderte Konzertbesucherin wollte stattdessen ihr Ticket zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Sie zog vor das Amtsgericht Bremen. Dieses setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung der Verbraucherschutzrichtlinie.

Demnach dürfen Verbraucher einen Vertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums widerrufen. Für Dienstleistungen im Freizeitbereich, die zu einem bestimmten Termin stattfinden sollen, gilt jedoch eine Ausnahme: Hier ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. So sollen die Veranstalter gegen das wirtschaftliche Risiko geschützt werden, die Plätze nicht mehr anderweitig vergeben zu können.

Hier war allerdings Eventim nicht selbst der Veranstalter, sondern verkaufte nur die Eintrittskarten auf Rechnung des Veranstalters. Dennoch gebe es auch beim Kauf über einen solchen Vermittler kein Widerrufsrecht, wenn das Risiko den Veranstalter treffen würde, erklärte der EuGH. Im konkreten Fall muss nun das Gericht in Bremen entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.

E.M.Filippelli--PV

Empfohlen

Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt

Die Oscar-Verleihung wird ab 2029 nicht mehr im Fernsehen, sondern nur noch auf Youtube gezeigt. Die Oscar-Akademie gab am Mittwoch den Abschluss eines mehrjährigen Vertrages mit der zum Google-Konzern gehörenden Videoplattform bekannt. Sie beendet damit die jahrzehntelange Zusammenarbeit mit dem US-Fernsehsender ABC; 2029 wird die Gala zum ersten Mal nur im Internet übertragen.

Warner Bros Discovery lehnt Übernahmeangebot von Paramount ab

In der Übernahmeschlacht um den US-Film- und Medienkonzern Warner Bros Discovery (WBD) scheint sich der Streamingdienst Netflix gegen Paramount Skydance durchzusetzen. WBD lehnte am Mittwoch ein Angebot von Paramount ab, wie das Unternehmen mitteilte. Damit stehen die Chancen für eine Übernahme des Hollywood-Giganten und CNN-Eigentümers durch Netflix wieder deutlich besser.

Weihnachtsgeschenke für Hunde

Warum Fellpflege im Winter das schönste Geschenk ist

Tod von Rob Reiner: Sohn aus medizinischen Gründen nicht vor Gericht erschienen

Der wegen des gewaltsamen Todes von US-Regisseur Rob Reiner und seiner Frau unter Mordverdacht stehende Sohn des Ehepaares, Nick Reiner, hat nach Angaben seines Anwalts aus medizinischen Gründen nicht vor Gericht erscheinen können. Er hoffe, sein Mandant werde am Mittwoch "für verhandlungsfähig erklärt werden", sagte Nick Reiners Anwalt Alan Jackson am Dienstag vor Journalisten. Der 32-Jährige war am Sonntag unter dem Verdacht festgenommen worden, seine Eltern getötet zu haben.

Textgröße ändern: