Pallade Veneta - Söder fordert massive Einsparungen bei ARD und ZDF: Zwei Anstalten auflösen

Söder fordert massive Einsparungen bei ARD und ZDF: Zwei Anstalten auflösen


Söder fordert massive Einsparungen bei ARD und ZDF: Zwei Anstalten auflösen
Söder fordert massive Einsparungen bei ARD und ZDF: Zwei Anstalten auflösen / Foto: Kerstin JOENSSON - AFP/Archiv

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat eine Erhöhung der Rundfunkgebühren abgelehnt und im Gegenzug massive Streichungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefordert. "Wir sagen mein zu Gebührenerhöhungen", sagte Söder am Mittwoch am Rande einer Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz im fränkischen Bad Staffelstein. Er empfehle daher der CSU-Landtagsfraktion, gegen mögliche Erhöhungen zu stimmen. Gleichzeitig sollten "mindestens 20 Sender" innerhalb der Öffentlich-Rechtlichen gestrichen werden.

Textgröße ändern:

Reformen der von Rundfunkgebühren getragenen Sender - dazu zählen unter anderem die ARD mit ihren Sendeanstalten und das ZDF - sind seit längerem in der Debatte. Am Donnerstag will eine unabhängige Zukunftskommission dazu in Berlin einen Bericht vorlegen.

Söder schlug konkret vor, die beiden Sendeanstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk aufzulösen. Radio Bremen könne in den Norddeutschen Rundfunk integriert werden, der Saarländische Rundfunk in den Südwestrundfunk.

Söder sagte, nach den CSU-Vorstellungen sollten mindestens 14 von 72 Hörfunkprogrammen und fünf von zehn Spartenkanälen - das sind etwa Sender wie One, Alpha oder Tagesschau24 - abgeschafft werden. Der CSU-Chef schlug in dem Zusammenhang auch vor, den Sender Arte mit 3Sat zu einem gemeinsamen internationalen Programm zu entwickeln. Auch die Zahl der öffentlich-rechtlichen Klangkörper - also etwa Orchester - solle von 24 auf zwölf halbiert werden.

Außerdem forderte Söder, die Zahl der Unterhaltungssendungen zu reduzieren, weil diese nicht dem Kernauftrag der Öffentlich-Rechtlichen entsprächen. Der bayerische Ministerpräsident schlug vor, den Informationsanteil bei 60 Prozent festzuschreiben.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"

Der Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly hat gelassen auf seine Verurteilung in Abwesenheit durch ein russisches Gericht reagiert. "Solange das Grundgesetz hier in Deutschland gültig ist und ich nicht in Länder reise, wo es wirklich gefährlich werden kann, solange trifft mich das Urteil eigentlich nicht", sagte Tilly am Donnerstag dem Sender Phoenix. Das Urteil von achteinhalb Jahren Haft sei im Gegenteil auch "eine kleine zusätzliche Motivation".

Nachtflug nach L.A.: John Travolta stellt Regie-Debüt in Cannes vor

Der Filmstar und Hobby-Pilot John Travolta stellt seinen ersten Film als Regisseur beim diesjährigen Filmfestival in Cannes vor. Der Film erzähle die Geschichte eines Achtjährigen, der zum ersten Mal in einem Flugzeug reise, teilten die Organisatoren des Festivals am Donnerstag in Paris mit. Er basiere auf einem Buch, das Travolta 1997 veröffentlicht habe. Travolta hatte die Geschichte für seinen ältesten Sohn Jett geschrieben, der seit seiner Kindheit an Krampfanfällen litt und 2009 starb.

Social-Media-Verbot für Kinder: Indonesien verwarnt Google und Meta abermals

Wenige Tage nach Inkrafttreten eines Social-Media-Verbots für Kinder in Indonesien haben die dortigen Behörden die US-Tech-Giganten Google und Meta schon zum zweiten Mal wegen Nichteinhaltung des Gesetzes vorgeladen. Das Kommunikations- und Digitalministerium in dem südostasiatischen Land warnte die Mutterkonzerne von Plattformen wie Youtube und Facebook am Donnerstag vor "Sanktionen", sollten die beiden Unternehmen sich weiter nicht an das Gesetz halten.

US-Richter stoppt Trumps Ballsaal am Weißen Haus

Ein US-Bundesrichter hat einen Baustopp für den von US-Präsident Donald Trump geplanten Ballsaal am Weißen Haus angeordnet. Für das Projekt fehle dem Präsidenten die Zustimmung des Kongresses, urteilte der Richter Richard Leon am Dienstag in Washington. Trump sei "nicht der Eigentümer" des Weißen Hauses, schrieb Leon zur Begründung. Der Richter gab damit einer Klage der Nationalen Stiftung für Denkmalpflege statt.

Textgröße ändern: