Pallade Veneta - Medien: US-Rapperin Nicki Minaj in den Niederlanden festgenommen

Medien: US-Rapperin Nicki Minaj in den Niederlanden festgenommen


Medien: US-Rapperin Nicki Minaj in den Niederlanden festgenommen
Medien: US-Rapperin Nicki Minaj in den Niederlanden festgenommen / Foto: Angela WEISS - AFP/Archiv

Die US-Rapperin Nicki Minaj ist Medienberichten zufolge am Amsterdamer Flughafen Schiphol wegen des Besitzes weicher Drogen festgesetzt worden. Die Sängerin veröffentlichte am Samstag Bilder in Onlinediensten, wie sie von Beamten befragt wird. Die Polizei bestätigte der Nachrichtenagentur AFP, dass sie eine 41-jährige US-Bürgerin in Gewahrsam genommen habe, wollte aber Minajs Identität nicht bestätigen.

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"Wir bestätigen nie die Identität einer inhaftierten Person, aber ich kann bestätigen, dass wir eine 41-jährige Frau festgenommen haben, die im Verdacht steht, weiche Drogen in ein anderes Land exportieren zu wollen", sagte Robert Kapel, Sprecher der Militärpolizei. Die Befragung dauere noch an, fügte er hinzu.

Minaj erklärte im Onlinedienst X, die Behörden hätten ihr mitgeteilt, sie hätten Cannabis in ihrem Gepäck gefunden. Der Rapperin zufolge gehörten die Drogen einem ihrer Sicherheitsmitarbeiter.

Der Popstar war auf dem Weg zu einem Konzert in Großbritannien, dass später am Samstag stattfinden sollte. Auf X schrieb Minaj, sie müsse auf eine Polizeidienststelle gehen, um ihre Aussage zu machen. Sie warf den Behörden vor, sie absichtlich zu spät kommen zu lassen, "so dass sie negative Geschichten über mich schreiben können".

Ein weit verbreiteter Irrglaube außerhalb der Niederlande ist, dass Drogen in dem Land legal sind. Die weltberühmten Coffeeshops, die tatsächlich Gras verkaufen, sind ein großer Anziehungspunkt für Cannabis-Raucher.

Der Konsum kleiner Mengen Cannabis ist technisch gesehen illegal in den Niederlanden, aber die Polizei setzt das Gesetz im Rahmen einer seit den 1970er Jahren geltenden "Toleranz"-Politik nicht durch. Der Transport der Drogen in ein anderes Land ist illegal.

O.Pileggi--PV

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