Pallade Veneta - Nach rechten Vorfällen: Partyhit "L'Amour Toujours" auf Oktoberfest verboten

Nach rechten Vorfällen: Partyhit "L'Amour Toujours" auf Oktoberfest verboten


Nach rechten Vorfällen: Partyhit "L'Amour Toujours" auf Oktoberfest verboten
Nach rechten Vorfällen: Partyhit "L'Amour Toujours" auf Oktoberfest verboten / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Nach diversen rechtsextremistischen Zwischenfällen mit dem bekannten Partyhit "L'Amour Toujours" wird das Lied auf dem Münchner Oktoberfest verboten. "Das Lied wird nicht gespielt - weder im Zelt noch sonst irgendwo", sagte der für die Organisation der Wiesn zuständige Münchner Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU) am Montag im Bayrischen Rundfunk (BR). An Wirte und Schausteller ergehe ein klare Anweisung. Das Münchner Oktoberfest sei international und weltoffen.

Textgröße ändern:

In Deutschland sorgt seit Tagen ein durch ein Internetvideo dokumentiertes Geschehen in einer Nobelbar auf der Nordseeinsel Sylt für Empörung, bei dem mehrere junge Menschen bei einer kommerziellen Pfingstfeier zu dem Partyhit die Zeilen "Ausländer raus" und "Deutschland den Deutschen" anstimmten. Außerdem gab es weitere ähnliche Vorfälle auf Volks- und Schützenfesten etwa in Bayern und Niedersachsen.

Dies löste bundesweit Empörung und eine Debatte über die Verbreitung von rechtextremistischen Einstellungen aus. Das Singen ausländerfeindlicher Liedzeilen zu dem bereits aus dem Jahr 1999 stammenden Lied "L'Amour Toujours" samt der Verbreitung entsprechender Videos in sozialen Netzwerken ist kein neues Phänomen. Teilweise wird in diesem Zusammenhang von einer rechtsextremistischen sogenannten Memekultur gewarnt.

Bei dem an sich unverfänglichen Lied gebe es inzwischen "eine rassistische Konnotation", sagte Baumgärtner im BR. Das Lied werde daher auf der Wiesn komplett verboten. Dies ermöglichten die Betriebsbedingungen. In diesen sei festgehalten, dass rassistische Äußerungen beim Fest nicht geduldet würden.

Das Oktoberfest zieht als größtes Volksfest der Welt jährlich Millionen Besucher aus dem In- und Ausland an. In diesem Jahr beginnt die Wiesn auf der Münchner Theresienwiese am 21. September.

G.Riotto--PV

Empfohlen

Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"

Der Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly hat gelassen auf seine Verurteilung in Abwesenheit durch ein russisches Gericht reagiert. "Solange das Grundgesetz hier in Deutschland gültig ist und ich nicht in Länder reise, wo es wirklich gefährlich werden kann, solange trifft mich das Urteil eigentlich nicht", sagte Tilly am Donnerstag dem Sender Phoenix. Das Urteil von achteinhalb Jahren Haft sei im Gegenteil auch "eine kleine zusätzliche Motivation".

Nachtflug nach L.A.: John Travolta stellt Regie-Debüt in Cannes vor

Der Filmstar und Hobby-Pilot John Travolta stellt seinen ersten Film als Regisseur beim diesjährigen Filmfestival in Cannes vor. Der Film erzähle die Geschichte eines Achtjährigen, der zum ersten Mal in einem Flugzeug reise, teilten die Organisatoren des Festivals am Donnerstag in Paris mit. Er basiere auf einem Buch, das Travolta 1997 veröffentlicht habe. Travolta hatte die Geschichte für seinen ältesten Sohn Jett geschrieben, der seit seiner Kindheit an Krampfanfällen litt und 2009 starb.

Social-Media-Verbot für Kinder: Indonesien verwarnt Google und Meta abermals

Wenige Tage nach Inkrafttreten eines Social-Media-Verbots für Kinder in Indonesien haben die dortigen Behörden die US-Tech-Giganten Google und Meta schon zum zweiten Mal wegen Nichteinhaltung des Gesetzes vorgeladen. Das Kommunikations- und Digitalministerium in dem südostasiatischen Land warnte die Mutterkonzerne von Plattformen wie Youtube und Facebook am Donnerstag vor "Sanktionen", sollten die beiden Unternehmen sich weiter nicht an das Gesetz halten.

US-Richter stoppt Trumps Ballsaal am Weißen Haus

Ein US-Bundesrichter hat einen Baustopp für den von US-Präsident Donald Trump geplanten Ballsaal am Weißen Haus angeordnet. Für das Projekt fehle dem Präsidenten die Zustimmung des Kongresses, urteilte der Richter Richard Leon am Dienstag in Washington. Trump sei "nicht der Eigentümer" des Weißen Hauses, schrieb Leon zur Begründung. Der Richter gab damit einer Klage der Nationalen Stiftung für Denkmalpflege statt.

Textgröße ändern: