Pallade Veneta - Gericht lässt Klage gegen Netflix wegen Darstellung in "Das Damengambit" zu

Gericht lässt Klage gegen Netflix wegen Darstellung in "Das Damengambit" zu


Gericht lässt Klage gegen Netflix wegen Darstellung in "Das Damengambit" zu
Gericht lässt Klage gegen Netflix wegen Darstellung in "Das Damengambit" zu

Ein Gericht in Los Angeles hat die Klage einer georgischen Schachspielerin gegen den Streamingdienst Netflix wegen ihrer Darstellung in der erfolgreichen Serie "Das Damengambit" zugelassen. Bundesrichterin Virginia Phillips begründete ihre Entscheidung damit, dass "die Tatsache, dass es sich bei der Serie um ein fiktionales Werk handelt, Netflix nicht von der Haftung für Verleumdung befreit". Nona Gaprindaschwili hatte Netflix im Herbst auf fünf Millionen Dollar (4,24 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt.

Textgröße ändern:

Die Darstellung ihrer Person sei "sexistisch und herabsetzend", hieß es in der Klageschrift, die Gaprindaschwili bei dem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien einreichte. Die Behauptung einer Figur in der Serie, dass die Georgierin niemals in Schach-Turnieren gegen Männer angetreten sei, sei "erwiesenermaßen falsch".

Die 80-Jährige hatte 1968, dem Jahr, in dem auch die Serie spielt, gegen dutzende männliche Konkurrenten gespielt. Zu allem Überfluss sei Gaprindaschwili im "Damengambit" als Russin statt als Georgierin beschrieben worden.

Die Anwälte von Netflix hatten versucht, die Klage mit der Begründung abzuweisen, dass es sich bei der Serie um ein fiktionales Werk handle und sie daher durch die Meinungsfreiheit geschützt sei. Richterin Phillips befand am Donnerstag jedoch, dass dieser Umstand Netflix nicht von der Haftung befreie.

"Das Damengambit" ist die erfolgreichste Mini-Serie von Netflix überhaupt. Nach Angaben des Streamingdienstes schauten allein in den ersten 28 Tagen 62 Millionen Haushalte die Geschichte des fiktiven Schachgenies Beth Harmon. Die Serie mit Anya Taylor-Joy in der Hauptrolle trieb weltweit den Verkauf von Schachbrettern in die Höhe.

C.Grillo--PV

Empfohlen

"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident

Wegen Verunglimpfung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist ein Mann in Rheinland-Pfalz zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Zweibrücken sprach den Angeklagten wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten und Billigung von Straftaten schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Laut Anklage ging es in dem Verfahren um einen Reaktion des Mannes in einem sozialen Netzwerk.

"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes

Das frühere Supermodel Cindy Crawford hat sich erstmals öffentlich zum Tod ihres Sohnes Presley Gerber im Alter von nur 27 Jahren geäußert. "Wir sind untröstlich, unseren geliebten Sohn und Bruder verloren zu haben", schrieb Crawford am Sonntag im Namen ihrer Familie im Onlinedienst Instagram. Nach dem Tod von Presley Gerber im September in einer Entzugsklinik in Kalifornien hatte die Familie darum gebeten, in "dieser schweren Zeit" ihre Privatsphäre zu respektieren.

16. Auftritt in fünf Wochen: Céline Dion beendet Konzertreihe nahe Paris

Mit ihrem 16. Auftritt in fünf Wochen hat die kanadische Sängerin Céline Dion ihre Konzertreihe in Frankreich beendet. Die Gesangsdiva trat am Samstagabend vor mehr als 30.000 begeisterten Fans in der ausverkauften Plenitude Arena in Nanterre bei Paris auf.

Zweifel an Qualifikation: Neue Trump-Sprecherin bezeichnet sich dennoch als Anwältin

Die neue Sprecherin von US-Präsident Donald Trump, Katie Zacharia, bezeichnet sich trotz Zweifeln an ihrem Lebenslauf weiterhin als Anwältin - obwohl Interviewäußerungen der 41-Jährigen darauf schließen lassen, dass sie in den USA keine Anwaltszulassung hat. Dem Portal "Real Americas"s Voice" sagte sie am Donnerstag, sie habe sich für die Anwaltsprüfung angemeldet, sei dann aber wegen des bevorstehenden Umzugs mit ihrem Mann nach China "abgelenkt und überfordert" gewesen.

Textgröße ändern: