Pallade Veneta - Kevin Spacey will vor britischem Gericht persönlich seine "Unschuld" beweisen

Kevin Spacey will vor britischem Gericht persönlich seine "Unschuld" beweisen


Kevin Spacey will vor britischem Gericht persönlich seine "Unschuld" beweisen
Kevin Spacey will vor britischem Gericht persönlich seine "Unschuld" beweisen / Foto: Justin TALLIS - AFP/Archiv

Hollywood-Star Kevin Spacey will persönlich vor einem britischen Gericht erscheinen, um seine "Unschuld" angesichts des Vorwurfs sexueller Übergriffe zu beweisen. Dies kündigte der Schauspieler am Dienstag in einer Erklärung an. Zugleich verwies er auf die Aussagen der britischen Anklagebehörde CPS, "dass mir ein fairer Prozess zusteht und ich als unschuldig gelte, bis das Gegenteil bewiesen ist".

Textgröße ändern:

"Ich werde freiwillig in Großbritannien erscheinen und mich gegen diese Vorwürfe verteidigen", kündigte Spacey an. "Ich bin überzeugt, dass meine Unschuld erwiesen werden wird."

Die britische Anklagebehörde CPS hatte in der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass dem 62-jährigen Schauspieler vier Übergriffe gegen drei Männer zur Last gelegt werden. Spacey sei außerdem angeklagt worden, "eine Person dazu gebracht zu haben, sich ohne Zustimmung an sexuellen Aktivitäten mit Penetration zu beteiligen". Es handele sich um Vorfälle, die sich zwischen März 2005 und April 2013 ereignet hätten.

Die Ermittlungen gegen Spacey waren von der Londoner Polizei geführt worden. Einige der Taten sollen im Londoner Viertel Lambeth verübt worden seien. Dort befindet sich das Old-Vic-Theater, dessen künstlerischer Leiter Spacey von 2004 bis 2015 war.

Gegen den Oscar-Preisträger waren 2017 in den USA im Zuge der #MeToo-Debatte Anschuldigungen wegen sexueller Übergriffe erhoben worden. Die Vorwürfe hatten für Spacey schwerwiegende Folgen: Er verlor seine Hauptrolle in der Netflix-Serie "House of Cards", fiel in der Branche in Ungnade und erlebte einen dramatischen Karriere-Absturz. Der 62-Jährige hat alle Vorwürfe zurückgewiesen.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"

Der Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly hat gelassen auf seine Verurteilung in Abwesenheit durch ein russisches Gericht reagiert. "Solange das Grundgesetz hier in Deutschland gültig ist und ich nicht in Länder reise, wo es wirklich gefährlich werden kann, solange trifft mich das Urteil eigentlich nicht", sagte Tilly am Donnerstag dem Sender Phoenix. Das Urteil von achteinhalb Jahren Haft sei im Gegenteil auch "eine kleine zusätzliche Motivation".

Nachtflug nach L.A.: John Travolta stellt Regie-Debüt in Cannes vor

Der Filmstar und Hobby-Pilot John Travolta stellt seinen ersten Film als Regisseur beim diesjährigen Filmfestival in Cannes vor. Der Film erzähle die Geschichte eines Achtjährigen, der zum ersten Mal in einem Flugzeug reise, teilten die Organisatoren des Festivals am Donnerstag in Paris mit. Er basiere auf einem Buch, das Travolta 1997 veröffentlicht habe. Travolta hatte die Geschichte für seinen ältesten Sohn Jett geschrieben, der seit seiner Kindheit an Krampfanfällen litt und 2009 starb.

Social-Media-Verbot für Kinder: Indonesien verwarnt Google und Meta abermals

Wenige Tage nach Inkrafttreten eines Social-Media-Verbots für Kinder in Indonesien haben die dortigen Behörden die US-Tech-Giganten Google und Meta schon zum zweiten Mal wegen Nichteinhaltung des Gesetzes vorgeladen. Das Kommunikations- und Digitalministerium in dem südostasiatischen Land warnte die Mutterkonzerne von Plattformen wie Youtube und Facebook am Donnerstag vor "Sanktionen", sollten die beiden Unternehmen sich weiter nicht an das Gesetz halten.

US-Richter stoppt Trumps Ballsaal am Weißen Haus

Ein US-Bundesrichter hat einen Baustopp für den von US-Präsident Donald Trump geplanten Ballsaal am Weißen Haus angeordnet. Für das Projekt fehle dem Präsidenten die Zustimmung des Kongresses, urteilte der Richter Richard Leon am Dienstag in Washington. Trump sei "nicht der Eigentümer" des Weißen Hauses, schrieb Leon zur Begründung. Der Richter gab damit einer Klage der Nationalen Stiftung für Denkmalpflege statt.

Textgröße ändern: