Pallade Veneta - Gericht untersagt Schrauben an denkmalgeschützen "Zuckerbäckerbauten" in Berlin

Gericht untersagt Schrauben an denkmalgeschützen "Zuckerbäckerbauten" in Berlin


Gericht untersagt Schrauben an denkmalgeschützen "Zuckerbäckerbauten" in Berlin
Gericht untersagt Schrauben an denkmalgeschützen "Zuckerbäckerbauten" in Berlin / Foto: CHRISTOF STACHE - AFP/Archiv

Herabfallende Fliesen an denkmalgeschützten sogenannten Zuckerbäckerbauten im Osten Berlins dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht mit Schrauben befestigt werden. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Berlin würde dadurch das Erscheinungsbild der Gebäude aus den 1950er Jahren wesentlich beeinträchtigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Damit bestätigte die Kammer eine Entscheidung des zuständigen Bezirksamts.

Textgröße ändern:

Die Fassade der Gebäude am Strausberger Platz, die ursprünglich mit Meißner Keramik verkleidet war, wurde in den Jahren 1999 und 2000 umfassend erneuert. Dabei wurden die originalen Fliesen bis auf wenige Teilbereiche vollständig entfernt. Stattdessen wurden laut Gericht neue Keramiken auf vorgefertigte Trägerplatten geklebt und an der Fassade befestigt.

Wegen eines Verarbeitungsfehlers fallen seit 2007 immer wieder einzelne Fliesen von den Trägerplatten herab, die in einem Netz über dem Erdgeschoss aufgefangen werden.

Im März 2022 beantragte die Eigentümergemeinschaft eine denkmalrechtliche Genehmigung für die Instandsetzung der Fassade. Sie will die Keramiken aus Kostengründen auf den Trägerplatten verschrauben, statt die Fassade vollständig zu erneuern. Diese Genehmigung versagte das Bezirksamt.

Dem folgte nun das Gericht. Das Gebäude sei von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung und sein Erhalt liege im Interesse der Allgemeinheit, urteilte die Kammer der Sprecherin zufolge. Die Schrauben seien auch aus einer Entfernung von mehreren Metern deutlich erkennbar und verfälschten den Eindruck der architektonisch-städtebaulichen Gestaltungskonzepte aus den 1950er Jahren.

Auch eine farbliche Anpassung der Schrauben sei keine Option. Dass die Fliesen nicht mehr original seien, sei unerheblich, weil die neue Fassadengestaltung Teil des Denkmals geworden sei.

Das Urteil fiel bereits am 12. März. Dagegen kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"

Der Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly hat gelassen auf seine Verurteilung in Abwesenheit durch ein russisches Gericht reagiert. "Solange das Grundgesetz hier in Deutschland gültig ist und ich nicht in Länder reise, wo es wirklich gefährlich werden kann, solange trifft mich das Urteil eigentlich nicht", sagte Tilly am Donnerstag dem Sender Phoenix. Das Urteil von achteinhalb Jahren Haft sei im Gegenteil auch "eine kleine zusätzliche Motivation".

Nachtflug nach L.A.: John Travolta stellt Regie-Debüt in Cannes vor

Der Filmstar und Hobby-Pilot John Travolta stellt seinen ersten Film als Regisseur beim diesjährigen Filmfestival in Cannes vor. Der Film erzähle die Geschichte eines Achtjährigen, der zum ersten Mal in einem Flugzeug reise, teilten die Organisatoren des Festivals am Donnerstag in Paris mit. Er basiere auf einem Buch, das Travolta 1997 veröffentlicht habe. Travolta hatte die Geschichte für seinen ältesten Sohn Jett geschrieben, der seit seiner Kindheit an Krampfanfällen litt und 2009 starb.

Social-Media-Verbot für Kinder: Indonesien verwarnt Google und Meta abermals

Wenige Tage nach Inkrafttreten eines Social-Media-Verbots für Kinder in Indonesien haben die dortigen Behörden die US-Tech-Giganten Google und Meta schon zum zweiten Mal wegen Nichteinhaltung des Gesetzes vorgeladen. Das Kommunikations- und Digitalministerium in dem südostasiatischen Land warnte die Mutterkonzerne von Plattformen wie Youtube und Facebook am Donnerstag vor "Sanktionen", sollten die beiden Unternehmen sich weiter nicht an das Gesetz halten.

US-Richter stoppt Trumps Ballsaal am Weißen Haus

Ein US-Bundesrichter hat einen Baustopp für den von US-Präsident Donald Trump geplanten Ballsaal am Weißen Haus angeordnet. Für das Projekt fehle dem Präsidenten die Zustimmung des Kongresses, urteilte der Richter Richard Leon am Dienstag in Washington. Trump sei "nicht der Eigentümer" des Weißen Hauses, schrieb Leon zur Begründung. Der Richter gab damit einer Klage der Nationalen Stiftung für Denkmalpflege statt.

Textgröße ändern: