Pallade Veneta - Verweis wegen Profils auf Datingplattform: Bundeswehroffizierin scheitert in Karlsruhe

Verweis wegen Profils auf Datingplattform: Bundeswehroffizierin scheitert in Karlsruhe


Verweis wegen Profils auf Datingplattform: Bundeswehroffizierin scheitert in Karlsruhe
Verweis wegen Profils auf Datingplattform: Bundeswehroffizierin scheitert in Karlsruhe / Foto: DENIS CHARLET - AFP/Archiv

Eine ranghohe Bundeswehroffizierin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis wegen ihres Profils auf der Onlinedatingplattform Tinder gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nach Angaben vom Mittwoch nicht zur Entscheidung an. Der Verweis sei bereits vor Einreichung der Beschwerde entsprechend der disziplinarrechtlichen Fristen aus der Personalakte getilgt worden, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Die Klägerin habe nicht genügend dargelegt, warum weiter ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe. (Az. 2 BvR 110/23)

Textgröße ändern:

Laut Gericht war die Berufssoldatin im Rang eines Oberstleutnants zeitweise als Bataillonskommandeurin und Standortälteste mit Personalverantwortung für mehr als tausend Menschen tätig. 2019 erhielt sie wegen der Textwahl auf ihrem privaten Tinder-Profil von ihrem Dienstvorgesetzten einen Verweis als Disziplinarmaßnahme. Grund war die Formulierung "A. 45 Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome".

Demnach kursierte ein Screenshot des Profils in der Truppe und gelangte an die Personalführung der Bundeswehr, was das Disziplinarverfahren auslöste. Die Bundeswehr sah darin eine Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr und der dienstlichen Stellung der Offizierin, es folgte ein Rechtsstreit bis hin zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses wies eine Rechtsbeschwerde der Klägerin im Mai 2022 zurück und bestätigte eine Dienstpflichtverletzung.

Das höchste Verwaltungsgericht wertete die ursprüngliche Entscheidung des Truppendienstgerichts der Bundeswehr zwar als teilweise zu weitgehend. So merkte es an, dass es "zu Unrecht" eine Verletzung des Ansehens der Truppe unterstellt habe, weil das Profil keinen Bezug zur dienstlichen Stellung der Klägerin gehabt habe. Die Wohlverhaltenspflicht von Bundeswehrangehörigen bedeute nicht, dass diese sich privat ein "Maß an Zurückhaltung" auferlegen müssten, welches "im Hinblick auf die dienstlichen Interessen ideal wäre".

Zugleich sah das Bundesverwaltungsgericht den Verweis im Fall der Klägerin wegen ihrer herausgehobenen beruflichen Stellung als Stabsoffizierin und Bataillonskommandeurin dennoch als berechtigt an. Als Vorgesetzte könne sie Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen wegen "sexueller Verfehlungen" nicht glaubhaft vermitteln, wenn in ihr privates Profil bei Tinder "durch äußerst missverständliche Überspitzung" ein "hemmungsloses Ausleben des Sexualtriebs" hineininterpretiert werden könne. Die Formulierung hätte wegen der "Erfordernisse des militärischen Diensts" daher vermieden werden müssen.

Gegen dieses Urteil reichte die Soldatin anschließend Verfassungsbeschwerde ein, weil sie sich in ihrem grundgesetzlichen geschützten Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit verletzt sah. Das Persönlichkeitsrecht umfasse auch die Möglichkeit zur Suche nach sexuellen Kontakten einschließlich der Möglichkeit, hierbei ehrlich "das eigene Begehren" thematisieren zu können.

Inhaltlich befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Argumentation der Klägerin jedoch nicht. Es nahm deren Beschwerde laut unanfechtbarem Beschluss nicht zur Entscheidung an, weil diese nicht den Darlegungsanforderungen entsprach und daher unzulässig war. Maßgeblich dafür sei, dass der fragliche Verweis der üblichen dreijährigen Frist der Wehrdisziplinarordnung zufolge bereits 2022 getilgt worden sei.

Mit der Löschung des Verweises gehe ein umfassendes Verwertungsverbot einher, womit "die Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens" der Klägerin nahegelegt werde, erklärte das Verfassungsgericht. Sie habe innerhalb der einmonatigen Begründungsfrist für Beschwerden auch nicht erläutert, warum trotz Tilgung weiter ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe.

G.Riotto--PV

Empfohlen

US-Regisseur Rob Reiner und seine Frau offenbar Opfer von Gewaltverbrechen geworden

Der US-Regisseur Rob Reiner, unter anderem bekannt durch den Filmklassiker "Harry und Sally", sowie seine Frau sind nach Polizeiangaben offenbar Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Die Leichen des Paares seien mit Stichwunden in ihrem Haus in Los Angeles gefunden worden, berichteten US-Medien am Sonntag. Die Nachricht löste große Bestürzung aus, unter anderem der ehemalige US-Präsident Barack Obama und der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom würdigten Reiners Verdienste.

Louvre-Streik: Weltbekanntes Pariser Museum vorerst geschlossen

Wegen eines Streiks der Mitarbeiter ist das Pariser Louvre-Museum am Montagmorgen zunächst geschlossen geblieben. Etwa 400 Beschäftigte stimmten am Vormittag nach Gewerkschaftsangaben für den Streik, um gegen die ihrer Ansicht nach sich verschlechternden Arbeitsbedingungen zu protestieren. Die Museumsleitung bemühte sich nach eigenen Angaben um den Einsatz von Mitarbeitern, die sich nicht am Streik beteiligten, um das Museum später dennoch zu öffnen.

Medien: US-Regisseur Rob Reiner und seine Frau mit Stichwunden tot in Haus aufgefunden

Der US-Regisseur Rob Reiner, unter anderem bekannt durch den Filmklassiker "Harry und Sally", sowie seine Frau sind Medienberichten zufolge in ihrem Haus in Los Angeles tot aufgefunden worden. Laut dem Fernsehsender NBC wiesen die beiden Leichen offenbar Stichwunden auf, eine Raub- und Mordkommission der Polizei habe die Ermittlungen übernommen. Die Polizei von Los Angeles teilte mit, bislang gebe es in dem Fall keinen Verdächtigen.

Medien: US-Regisseur Rob Reiner und seine Frau in Haus tot aufgefunden

Der US-Regisseur Rob Reiner und seine Frau sind Medienberichten zufolge in ihrem Haus in Los Angeles tot aufgefunden worden. Die Fernsehsender CNN und NBC berichteten, bei den am Sonntag in dem Haus im wohlhabenden Stadtteil Brentwood gefundenen Toten handele es sich um Reiner und seine Frau.

Textgröße ändern: