Pallade Veneta - EU-Parlamentsausschuss schlägt Mindestalter von 16 Jahren für Onlinedienste vor

EU-Parlamentsausschuss schlägt Mindestalter von 16 Jahren für Onlinedienste vor


EU-Parlamentsausschuss schlägt Mindestalter von 16 Jahren für Onlinedienste vor
EU-Parlamentsausschuss schlägt Mindestalter von 16 Jahren für Onlinedienste vor / Foto: Nicolas ASFOURI, Lionel BONAVENTURE, Kirill KUDRYAVTSEV, Alain JOCARD, Denis CHARLET, Fred DUFOUR - AFP/Archiv

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament hat ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von sozialen Medien, Videoplattformen und KI-Freunden vorgeschlagen. Auch mit Genehmigung der Eltern soll die Nutzung nicht vor 13 Jahren erlaubt sein, erläuterte das EU-Parlament den Vorschlag in einer Mitteilung. Als Gründe wurden Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Kinder und Heranwachsende angegeben.

Textgröße ändern:

Die Abgeordneten nannten insbesondere "die Risiken im Zusammenhang mit Abhängigkeit, psychischer Gesundheit und der Exposition gegenüber illegalen und schädlichen Inhalten" als Rechtfertigung der Maßnahme. Über den Vorschlag soll das Parlament bei seiner Sitzung Ende November in Straßburg entscheiden.

Der Schritt erhöht den Druck auf die Onlinedienste weiter, nachdem die EU-Kommission bereits eine Diskussion darüber angestoßen hat, solche Maßnahmen auf EU-Ebene einzuführen. Ein Expertengremium soll Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bis Ende des Jahres entsprechende Empfehlungen vorlegen. Von der Leyen selbst ist eine Befürworterin solcher Mindestalter-Vorgaben.

Die EU-Länder sind in der Frage gespalten, die Idee gewinnt aber zunehmend Unterstützer. Dänemark und vier weitere Staaten testen bereits eine Software, die das Alter kontrollieren soll. Die darauf basierende App soll das Geburtsdatum des Smartphone-Inhabers speichern und alle Inhalte blockieren, die nur für Ältere zugelassen sind - ohne persönliche Daten an die Plattformen weiterzugeben.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident

Wegen Verunglimpfung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist ein Mann in Rheinland-Pfalz zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Zweibrücken sprach den Angeklagten wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten und Billigung von Straftaten schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Laut Anklage ging es in dem Verfahren um einen Reaktion des Mannes in einem sozialen Netzwerk.

"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes

Das frühere Supermodel Cindy Crawford hat sich erstmals öffentlich zum Tod ihres Sohnes Presley Gerber im Alter von nur 27 Jahren geäußert. "Wir sind untröstlich, unseren geliebten Sohn und Bruder verloren zu haben", schrieb Crawford am Sonntag im Namen ihrer Familie im Onlinedienst Instagram. Nach dem Tod von Presley Gerber im September in einer Entzugsklinik in Kalifornien hatte die Familie darum gebeten, in "dieser schweren Zeit" ihre Privatsphäre zu respektieren.

16. Auftritt in fünf Wochen: Céline Dion beendet Konzertreihe nahe Paris

Mit ihrem 16. Auftritt in fünf Wochen hat die kanadische Sängerin Céline Dion ihre Konzertreihe in Frankreich beendet. Die Gesangsdiva trat am Samstagabend vor mehr als 30.000 begeisterten Fans in der ausverkauften Plenitude Arena in Nanterre bei Paris auf.

Zweifel an Qualifikation: Neue Trump-Sprecherin bezeichnet sich dennoch als Anwältin

Die neue Sprecherin von US-Präsident Donald Trump, Katie Zacharia, bezeichnet sich trotz Zweifeln an ihrem Lebenslauf weiterhin als Anwältin - obwohl Interviewäußerungen der 41-Jährigen darauf schließen lassen, dass sie in den USA keine Anwaltszulassung hat. Dem Portal "Real Americas"s Voice" sagte sie am Donnerstag, sie habe sich für die Anwaltsprüfung angemeldet, sei dann aber wegen des bevorstehenden Umzugs mit ihrem Mann nach China "abgelenkt und überfordert" gewesen.

Textgröße ändern: