Pallade Veneta - Mode-Vermächtnis von Queen Elizabeth II. soll eigene Ausstellung bekommen

Mode-Vermächtnis von Queen Elizabeth II. soll eigene Ausstellung bekommen


Mode-Vermächtnis von Queen Elizabeth II. soll eigene Ausstellung bekommen
Mode-Vermächtnis von Queen Elizabeth II. soll eigene Ausstellung bekommen / Foto: Chris Jackson - Chris Jackson Collection/Getty Images/AFP/Archiv

Für ihre farbenfrohen Kostüme und Hüte war Elizabeth II. weltweit bekannt, nun soll ihr Mode-Vermächtnis eine eigene Ausstellung bekommen: Zu sehen sein sollen dabei ab April kommenden Jahres in London prachtvolle Abendkleider ebenso wie die praktischen Tweedjacken der vor drei Jahren verstorbenen Monarchin. Die Ausstellung werde von April bis Oktober im Buckingham-Palast zu sehen sein, kündigte am Dienstag der Royal Collection Trust an, der für die Bewahrung des königlichen Erbes zuständig ist.

Textgröße ändern:

"Die Garderobe Ihrer Majestät ist eine Momentaufnahme eines langen Lebens, eines Lebens voller Pflichten, und in vielerlei Hinsicht eine Zeitkapsel", sagte der britische Designer Erdem Moralioglu. Die nur gut 1,60 Meter große Monarchin war bekannt für ihre farbenfrohen Outfits, die sie während ihrer 70-jährigen Regentschaft immer farblich perfekt auf ihre Hüte abstimmte - und so ihren unverwechselbaren Stil schuf.

"Die Garderobe von Königin Elizabeth II. war ein Meisterwerk der Symbolik, der Schneiderkunst und britischer Handwerkskunst", erklärte die Kuratorin der Ausstellung, Caroline de Guitaut. Etwa die Hälfte der in der Königs-Galerie im Buckingham-Palast ausgestellten Stücke wird laut Royal Collection Trust erstmals öffentlich gezeigt. Zu sehen sein werden unter anderem das Brautkleid der damaligen Prinzessin Elizabeth sowie ihr Krönungskleid von 1953.

Die Mutter des jetzigen Königs Charles III. war im September 2022 im Alter von 96 Jahren gestorben. Die ihrer Mode gewidmete Ausstellung "Queen Elizabeth II: Her Life in Style" findet vom 10. April bis zum 18. Oktober 2026 statt. Eintrittskarten können seit Dienstag gekauft werden.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"

Der Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly hat gelassen auf seine Verurteilung in Abwesenheit durch ein russisches Gericht reagiert. "Solange das Grundgesetz hier in Deutschland gültig ist und ich nicht in Länder reise, wo es wirklich gefährlich werden kann, solange trifft mich das Urteil eigentlich nicht", sagte Tilly am Donnerstag dem Sender Phoenix. Das Urteil von achteinhalb Jahren Haft sei im Gegenteil auch "eine kleine zusätzliche Motivation".

Nachtflug nach L.A.: John Travolta stellt Regie-Debüt in Cannes vor

Der Filmstar und Hobby-Pilot John Travolta stellt seinen ersten Film als Regisseur beim diesjährigen Filmfestival in Cannes vor. Der Film erzähle die Geschichte eines Achtjährigen, der zum ersten Mal in einem Flugzeug reise, teilten die Organisatoren des Festivals am Donnerstag in Paris mit. Er basiere auf einem Buch, das Travolta 1997 veröffentlicht habe. Travolta hatte die Geschichte für seinen ältesten Sohn Jett geschrieben, der seit seiner Kindheit an Krampfanfällen litt und 2009 starb.

Social-Media-Verbot für Kinder: Indonesien verwarnt Google und Meta abermals

Wenige Tage nach Inkrafttreten eines Social-Media-Verbots für Kinder in Indonesien haben die dortigen Behörden die US-Tech-Giganten Google und Meta schon zum zweiten Mal wegen Nichteinhaltung des Gesetzes vorgeladen. Das Kommunikations- und Digitalministerium in dem südostasiatischen Land warnte die Mutterkonzerne von Plattformen wie Youtube und Facebook am Donnerstag vor "Sanktionen", sollten die beiden Unternehmen sich weiter nicht an das Gesetz halten.

US-Richter stoppt Trumps Ballsaal am Weißen Haus

Ein US-Bundesrichter hat einen Baustopp für den von US-Präsident Donald Trump geplanten Ballsaal am Weißen Haus angeordnet. Für das Projekt fehle dem Präsidenten die Zustimmung des Kongresses, urteilte der Richter Richard Leon am Dienstag in Washington. Trump sei "nicht der Eigentümer" des Weißen Hauses, schrieb Leon zur Begründung. Der Richter gab damit einer Klage der Nationalen Stiftung für Denkmalpflege statt.

Textgröße ändern: