Pallade Veneta - Geldwäsche mit Kryptowährungen: Behörden schalten kriminelle Internetplattform ab

Geldwäsche mit Kryptowährungen: Behörden schalten kriminelle Internetplattform ab


Geldwäsche mit Kryptowährungen: Behörden schalten kriminelle Internetplattform ab
Geldwäsche mit Kryptowährungen: Behörden schalten kriminelle Internetplattform ab / Foto: DALE DE LA REY - AFP/Archiv

Ermittler aus Deutschland und der Schweiz haben eine seit fast zehn Jahren aktive Internetplattform zur Geldwäsche mit Kryptowährungen abgeschaltet. Wie das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main am Montag mitteilten, handelte es sich um den sogenannten Bitcoinmixer cryptomixer.io. Die Geldwäscheplattform galt demnach als ältester Onlinedienst seiner Art. Über ihn sollen Zahlungen in Milliardenhöhe abgewickelt worden sein, um kriminelle Geldflüsse zu verschleiern.

Textgröße ändern:

Nach Angaben der deutschen Ermittler wurden die Server der Plattform am vergangenen Mittwoch in der Schweiz abgeschaltet. Neben Beweismitteln wurden bei der Aktion auch Krytowährungsbestände im Wert von etwa 25 Millionen Euro beschlagnahmt. Zu den Beweismitteln gehörten demnach E-Mailkonten, die nun zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden sollen.

Laut Ermittlern konnten über die Plattform anonym Kryptowährungen ein- und ausgezahlt werden, was die Rückverfolgung erschwerte. Dies habe sie "zu einem beliebten Geldwäscheservice für die Underground Economy" gemacht. Der Bitcoinmixer machte demnach Umsatz "in Milliardenhöhe", wobei mutmaßlich "ein Großteil" davon aus kriminellen Quellen stammte.

Den Verantwortlichen hinter cryptomixer.io wird gewerbsmäßge Geldwäsche und das Betreiben einer kriminellen Internethandelsplattform zur Last gelegt. Den Angaben zufolge sind diese bisher aber nicht identifiziert, Festnahmen meldeten die Behörden nicht. Beteiligt an den Ermittlungen waren Polizei und Staatsanwaltschaften aus Deutschland und der Schweiz sowie die europäische Polizeibehörde Europol. Auch Behörden aus den USA und weiteren europäischen Staaten waren in den Fall eingebunden.

Der Leiter der für Computerkriminalität zuständigen Spezialanteilung bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, Benjamin Krause, sprach von einem "relevanten Erfolg der Strafverfolgungsbehörden". Auch wenn es keine Festnahmen gegeben habe, wirkten sich die Abschaltung des Diensts und die Beschlagnahmung erheblicher Vermögenswerte bereits aus.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"

Der Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly hat gelassen auf seine Verurteilung in Abwesenheit durch ein russisches Gericht reagiert. "Solange das Grundgesetz hier in Deutschland gültig ist und ich nicht in Länder reise, wo es wirklich gefährlich werden kann, solange trifft mich das Urteil eigentlich nicht", sagte Tilly am Donnerstag dem Sender Phoenix. Das Urteil von achteinhalb Jahren Haft sei im Gegenteil auch "eine kleine zusätzliche Motivation".

Nachtflug nach L.A.: John Travolta stellt Regie-Debüt in Cannes vor

Der Filmstar und Hobby-Pilot John Travolta stellt seinen ersten Film als Regisseur beim diesjährigen Filmfestival in Cannes vor. Der Film erzähle die Geschichte eines Achtjährigen, der zum ersten Mal in einem Flugzeug reise, teilten die Organisatoren des Festivals am Donnerstag in Paris mit. Er basiere auf einem Buch, das Travolta 1997 veröffentlicht habe. Travolta hatte die Geschichte für seinen ältesten Sohn Jett geschrieben, der seit seiner Kindheit an Krampfanfällen litt und 2009 starb.

Social-Media-Verbot für Kinder: Indonesien verwarnt Google und Meta abermals

Wenige Tage nach Inkrafttreten eines Social-Media-Verbots für Kinder in Indonesien haben die dortigen Behörden die US-Tech-Giganten Google und Meta schon zum zweiten Mal wegen Nichteinhaltung des Gesetzes vorgeladen. Das Kommunikations- und Digitalministerium in dem südostasiatischen Land warnte die Mutterkonzerne von Plattformen wie Youtube und Facebook am Donnerstag vor "Sanktionen", sollten die beiden Unternehmen sich weiter nicht an das Gesetz halten.

US-Richter stoppt Trumps Ballsaal am Weißen Haus

Ein US-Bundesrichter hat einen Baustopp für den von US-Präsident Donald Trump geplanten Ballsaal am Weißen Haus angeordnet. Für das Projekt fehle dem Präsidenten die Zustimmung des Kongresses, urteilte der Richter Richard Leon am Dienstag in Washington. Trump sei "nicht der Eigentümer" des Weißen Hauses, schrieb Leon zur Begründung. Der Richter gab damit einer Klage der Nationalen Stiftung für Denkmalpflege statt.

Textgröße ändern: