Pallade Veneta - Fünf Jahre Haft in weiterem Prozess um Anlagebetrug mit Internetplattform FX Leader

Fünf Jahre Haft in weiterem Prozess um Anlagebetrug mit Internetplattform FX Leader


Fünf Jahre Haft in weiterem Prozess um Anlagebetrug mit Internetplattform FX Leader
Fünf Jahre Haft in weiterem Prozess um Anlagebetrug mit Internetplattform FX Leader / Foto: Justin TALLIS - AFP/Archiv

In einem Prozess um großangelegten Anlagebetrug mit Internetplattformen ist ein Mann in Göttingen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der niedersächsischen Stadt sprach ihn des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 278 Fällen schuldig, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Laut Anklage gehörte er zu einer Bande hinter der Betrugsplattform FX Leader, die von 2017 bis 2021 aktiv war. Nach früheren Ermittlerangaben sollten die Täter mit dieser und anderen Plattformen zehntausende Menschen um 90 Millionen Euro betrogen haben.

Textgröße ändern:

Laut Anklage waren unter den Opfern der Plattform FX Leader rund 5500 Menschen aus Deutschland, die insgesamt rund 23 Millionen Dollar (etwa 19,79 Millionen Euro) einzahlten. Der Verurteilte war demnach in einem von den Tätergruppierung betriebenen Callcenter im Ausland tätig. Der israelisch-ungarische Staatsbürger wurde im Sommer 2025 in Ungarn festgenommen und anschließend ausgeliefert. Das Urteil wurde am Mittwoch vergangener Woche verkündet.

In Niedersachsen wird seit 2021 gegen das internationale Netzwerk hinter den betrügerischen Plattformen ermittelt. Im Frühjahr 2023 wurden fünf führende Verdächtige im Ausland gefasst. Es gab Razzien in Bulgarien, Rumänien, Georgien und Israel. Im Mai und Juni vergangenen Jahres nahmen die Ermittler dann zwei weitere Beschuldigte fest, darunter den nun in Göttingen verurteilten 39-Jährigen. Vor dem Landgericht in der Stadt liefen bereits zuvor Prozesse zu dem Fall.

Nach früheren Ermittlerangaben arbeitete die Bande hochprofessionell und betrieb Callcenter zur Betreuung der Opfer. Diese wurden durch Internetwerbung auf die vermeintlichen Handelsplattformen geleitet und zu angeblichen Investitionen in Kryptowährungen oder gehebelte Finanzprodukte überredet. Tatsächlich wurden ihnen Kursgewinne nur vorgetäuscht, das gesamte investierte Geld floss an Hintermänner.

Das Landgericht verurteilte den Beschuldigten parallel zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von etwa 764.000 Euro an eine Geschädigte, die eine sogenannte Adhäsionsklage eingereicht hatte. Zudem ordnete es die Einziehung von rund 226.000 Euro bei dem Beschuldigten an. Das entspricht laut Gericht der Summe, die er mit seinen Taten verdiente.

L.Barone--PV

Empfohlen

"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident

Wegen Verunglimpfung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist ein Mann in Rheinland-Pfalz zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Zweibrücken sprach den Angeklagten wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten und Billigung von Straftaten schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Laut Anklage ging es in dem Verfahren um einen Reaktion des Mannes in einem sozialen Netzwerk.

"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes

Das frühere Supermodel Cindy Crawford hat sich erstmals öffentlich zum Tod ihres Sohnes Presley Gerber im Alter von nur 27 Jahren geäußert. "Wir sind untröstlich, unseren geliebten Sohn und Bruder verloren zu haben", schrieb Crawford am Sonntag im Namen ihrer Familie im Onlinedienst Instagram. Nach dem Tod von Presley Gerber im September in einer Entzugsklinik in Kalifornien hatte die Familie darum gebeten, in "dieser schweren Zeit" ihre Privatsphäre zu respektieren.

16. Auftritt in fünf Wochen: Céline Dion beendet Konzertreihe nahe Paris

Mit ihrem 16. Auftritt in fünf Wochen hat die kanadische Sängerin Céline Dion ihre Konzertreihe in Frankreich beendet. Die Gesangsdiva trat am Samstagabend vor mehr als 30.000 begeisterten Fans in der ausverkauften Plenitude Arena in Nanterre bei Paris auf.

Zweifel an Qualifikation: Neue Trump-Sprecherin bezeichnet sich dennoch als Anwältin

Die neue Sprecherin von US-Präsident Donald Trump, Katie Zacharia, bezeichnet sich trotz Zweifeln an ihrem Lebenslauf weiterhin als Anwältin - obwohl Interviewäußerungen der 41-Jährigen darauf schließen lassen, dass sie in den USA keine Anwaltszulassung hat. Dem Portal "Real Americas"s Voice" sagte sie am Donnerstag, sie habe sich für die Anwaltsprüfung angemeldet, sei dann aber wegen des bevorstehenden Umzugs mit ihrem Mann nach China "abgelenkt und überfordert" gewesen.

Textgröße ändern: