Pallade Veneta - Rechtsstreit zwischen georgischer Schachspielerin und Netflix beigelegt

Rechtsstreit zwischen georgischer Schachspielerin und Netflix beigelegt


Rechtsstreit zwischen georgischer Schachspielerin und Netflix beigelegt
Rechtsstreit zwischen georgischer Schachspielerin und Netflix beigelegt / Foto: Rich Fury - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Die georgische Schachspielerin Nona Gaprindaschwili hat ihren Rechtsstreit mit dem Streamingdienst Netflix wegen ihrer Darstellung in der erfolgreichen Serie "Das Damengambit" beigelegt. "Ich freue mich, dass die Angelegenheit gelöst wurde", sagte ihr Anwalt Alexander Rufus-Isaacs am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP in New York, ohne nähere Einzelheiten zu nennen. In einer Gerichtsakte vom Vortag hieß es, das Verfahren sei mit Zustimmung aller Parteien eingestellt worden, auch die Zeitschrift "The Hollywood Reporter" berichtete auf ihrer Webseite, beiden Seiten hätten eine Einigung erzielt.

Textgröße ändern:

Gaprindaschwili hatte Netflix im Herbst 2021 auf fünf Millionen Dollar (4,24 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt. Die Darstellung ihrer Person sei "sexistisch und herabsetzend", hieß es in der Klageschrift, die die inzwischen 81-Jährige bei dem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien einreichte. Die Behauptung einer Figur in der Serie, dass die Georgierin niemals in Schach-Turnieren gegen Männer angetreten sei, sei "erwiesenermaßen falsch".

Die 81-Jährige hatte 1968, dem Jahr, in dem auch die Serie spielt, gegen dutzende männliche Konkurrenten gespielt. Zu allem Überfluss sei Gaprindaschwili im "Damengambit" als Russin statt als Georgierin beschrieben worden.

Die Anwälte von Netflix hatten versucht, die Klage mit der Begründung abzuweisen, dass es sich bei der Serie um ein fiktionales Werk handle und sie daher durch die Meinungsfreiheit geschützt sei. Ein Gericht in Los Angeles befand jedoch, dass dieser Umstand Netflix nicht von der Haftung befreie.

"Das Damengambit" ist die erfolgreichste Mini-Serie von Netflix überhaupt. Nach Angaben des Streamingdienstes schauten allein in den ersten 28 Tagen 62 Millionen Haushalte die Geschichte des fiktiven Schachgenies Beth Harmon. Die Serie mit Anya Taylor-Joy in der Hauptrolle trieb weltweit den Verkauf von Schachbrettern in die Höhe.

S.Urciuoli--PV

Empfohlen

Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"

Der Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly hat gelassen auf seine Verurteilung in Abwesenheit durch ein russisches Gericht reagiert. "Solange das Grundgesetz hier in Deutschland gültig ist und ich nicht in Länder reise, wo es wirklich gefährlich werden kann, solange trifft mich das Urteil eigentlich nicht", sagte Tilly am Donnerstag dem Sender Phoenix. Das Urteil von achteinhalb Jahren Haft sei im Gegenteil auch "eine kleine zusätzliche Motivation".

Nachtflug nach L.A.: John Travolta stellt Regie-Debüt in Cannes vor

Der Filmstar und Hobby-Pilot John Travolta stellt seinen ersten Film als Regisseur beim diesjährigen Filmfestival in Cannes vor. Der Film erzähle die Geschichte eines Achtjährigen, der zum ersten Mal in einem Flugzeug reise, teilten die Organisatoren des Festivals am Donnerstag in Paris mit. Er basiere auf einem Buch, das Travolta 1997 veröffentlicht habe. Travolta hatte die Geschichte für seinen ältesten Sohn Jett geschrieben, der seit seiner Kindheit an Krampfanfällen litt und 2009 starb.

Social-Media-Verbot für Kinder: Indonesien verwarnt Google und Meta abermals

Wenige Tage nach Inkrafttreten eines Social-Media-Verbots für Kinder in Indonesien haben die dortigen Behörden die US-Tech-Giganten Google und Meta schon zum zweiten Mal wegen Nichteinhaltung des Gesetzes vorgeladen. Das Kommunikations- und Digitalministerium in dem südostasiatischen Land warnte die Mutterkonzerne von Plattformen wie Youtube und Facebook am Donnerstag vor "Sanktionen", sollten die beiden Unternehmen sich weiter nicht an das Gesetz halten.

US-Richter stoppt Trumps Ballsaal am Weißen Haus

Ein US-Bundesrichter hat einen Baustopp für den von US-Präsident Donald Trump geplanten Ballsaal am Weißen Haus angeordnet. Für das Projekt fehle dem Präsidenten die Zustimmung des Kongresses, urteilte der Richter Richard Leon am Dienstag in Washington. Trump sei "nicht der Eigentümer" des Weißen Hauses, schrieb Leon zur Begründung. Der Richter gab damit einer Klage der Nationalen Stiftung für Denkmalpflege statt.

Textgröße ändern: