Pallade Veneta - Bewährungsstrafen für fünf Mitglieder von Moscheeverein Fussilet 33 in Berlin

Bewährungsstrafen für fünf Mitglieder von Moscheeverein Fussilet 33 in Berlin


Bewährungsstrafen für fünf Mitglieder von Moscheeverein Fussilet 33 in Berlin
Bewährungsstrafen für fünf Mitglieder von Moscheeverein Fussilet 33 in Berlin / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Das Berliner Kammergericht hat fünf Mitglieder des mittlerweile verbotenen Moscheevereins Fussilet 33 zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie Extremisten bei der Ausreise zum Kampf nach Syrien unterstützt hatten. Das Gericht verhängte am Dienstag Bewährungsstrafen zwischen 16 und 24 Monaten. Es sprach die Männer im Alter von 36 bis 52 Jahren der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig.

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Die nun verurteilten Männer waren von Mai 2013 bis November 2014 Mitglieder und zum Teil auch Funktionsträger des Moscheevereins, der 2017 in Berlin verboten wurde. Die Angeklagten hatten zu Beginn des nur eineinhalb Verhandlungstage dauernden Prozesses gestanden, während ihrer Fussilet-33-Mitgliedschaft nach Syrien ausreisende Glaubensbrüder unterstützt zu haben.

Diese schlossen sich dort als Kämpfer der islamistischen Vereinigung Dschunud al-Scham an. Die Angeklagten überwiesen den Ausreisenden demnach Geld und begleiteten sie teilweise auch bei der Reise.

Die Geständnisse bildeten die Grundlage für eine Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten: Diese sah im Gegenzug bei allen Beschuldigten Bewährungsstrafen zwischen 15 und 24 Monaten vor, zudem wurde nur noch der Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland weiterverfolgt.

Angeklagt waren zuvor auch die Bildung einer kriminellen sowie einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gewesen.

Der Strafsenat kam mit seinem Urteil dem Antrag der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, welchem auch die Verteidigung weitestgehend gefolgt war, nach. Die Angeklagten seien "nicht treibende Kräfte, sondern Mitläufer" gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Michael Wachs in seinem Plädoyer.

Der in Berlin ansässige Moscheeverein Fussilet 33 war im Februar 2017 verboten worden. Er galt als Treffpunkt radikaler Islamisten. Auch der Tunesier Anis Amri, der im Dezember 2016 beim Berliner Weihnachtsmarktanschlag zwölf Menschen tötete, besuchte die Moschee. Als dieser den Anschlag verübte, seien die Taten der nun Angeklagten jedoch "schon lange zurücklegend" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt am Dienstag. Zudem hätten sie danach die islamistische Szene verlassen und "ihr Leben umgestellt".

Der ehemalige Vorsitzende des Moscheevereins wurde bereits im Juli 2017 wegen Unterstützung von Dschunud al-Scham zu sechs Jahren Haft verurteilt.

M.Romero--PV

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