Pallade Veneta - Baerbock fordert Freilassung von belarussischer Regierungskritikerin Kolesnikowa

Baerbock fordert Freilassung von belarussischer Regierungskritikerin Kolesnikowa


Baerbock fordert Freilassung von belarussischer Regierungskritikerin Kolesnikowa
Baerbock fordert Freilassung von belarussischer Regierungskritikerin Kolesnikowa / Foto: Ramil NASIBULIN - BELTA/AFP/Archiv

Bundesaußenminister Annalena Baerbock (Grüne) hat die sofortige Freilassung der in Belarus inhaftierten Regierungskritikerin Maria Kolesnikowa gefordert. "Die Berichte über den Gesundheitszustand von Maria Kolesnikowa gehen mir sehr nahe", erklärte Baerbock am Mittwoch im Kurzbotschaftendienst Twitter. "Das Regime in Belarus muss für ihre Gesundheit garantieren und sie sofort freilassen. Ihr Einsatz für Demokratie ist kein Verbrechen."

Textgröße ändern:

Am Dienstag hatten Unterstützer Kolesnikowas bekannt gegeben, dass die 40-Jährige auf der Intensivstation liege. Sie werde in einem Krankenhaus in der Stadt Gomel im Südosten des Landes behandelt, teilte der Pressedienst des ebenfalls inhaftierten Oppositionellen Viktor Babaryko mit, für den Kolesnikowa gearbeitet hatte. Demnach war Kolesnikowa am Montag zunächst in die Chirurgie gebracht worden, bevor sie auf die Intensivstation verlegt wurde.

Kolesnikowa gehört zu den bekanntesten Gesichtern der Opposition in Belarus. Im September 2021 war sie zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Ihr wurde unter anderem "Verschwörung zur Ergreifung der Macht" vorgeworfen.

Kolesnikowa hatte an der Seite der Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja und der Aktivistin Veronika Zepkalo die Massenproteste gegen den autoritär regierenden Präsidenten Alexander Lukaschenko im Jahr 2020 angeführt. Als eine der wenigen führenden belarussischen Oppositionellen entschied sich Kolesnikowa gegen die Flucht ins Exil.

U.Paccione--PV

Empfohlen

Iran greift US-Stützpunkte am Golf an - Trump droht mit weiteren US-Angriffen

Ungeachtet der Angriffsdrohungen von US-Präsident Donald Trump hat der Iran nach eigenen Angaben erneut US-Militärstützpunkte in Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten angegriffen. Die Attacken vom Donnerstag seien eine "Antwort auf Amerikas Verbrechen gegen das iranische "Volk", meldete das iranische Staatsfernsehen. Die kuwaitische Regierung sprach von einer "direkten Bedrohung" der Sicherheit des Golfstaats. Trump hatte Teheran zuvor mit weiteren US-Angriffen gedroht.

Menschenrechtsgericht stellt knapp 900 Verfahren gegen Russland ein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt wegen fehlender Mittel knapp 900 Verfahren einzelner Kläger gegen Russland ein. "Die erheblichen gerichtlichen Ressourcen, die für die Prüfung individueller Fälle nötig sind, können nicht als gerechtfertigt angesehen werden", erklärte das Gericht am Donnerstag in Straßburg. Insgesamt werden demnach 879 Verfahren von Klägern eingestellt, die Russland Menschenrechtsverletzungen vorwerfen.

Sánchez weist erneut marokkanische Verantwortung für Ceuta-Krise zurück

Gut einen Monat nach dem Andrang zehntausender Migranten auf Ceuta hat Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez erneut eine Verantwortung Marokkos als unbewiesen zurückgewiesen. Keine staatliche Stelle und keine internationale Organisation habe der Regierung "stichhaltige Beweise" dafür vorgelegt, dass Marokko die Ereignisse geplant oder gesteuert habe, sagte Sánchez am Donnerstag im Parlament. Damit stellte sich der Sozialist gegen einen am Mittwoch bekannt gewordenen spanischen Polizeibericht.

Gericht: Steuerrückstände von Gastronomen rechtfertigen Entzug von Betriebserlaubnis

Größere Steuerrückstände von Gastronomen können einem Gerichtsbeschluss aus Hessen zufolge zum Verlust der Betriebserlaubnis für deren Gaststätten führen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen nach Angaben vom Donnerstag in einem Rechtsstreit zwischen einer Gaststättenbetreiberin und der Stadt Wetzlar. Eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit könnte sich auch aus der Verletzung "sonstiger Pflichten" jenseits der unmittelbar für eine Branche geltenden Spezialgesetze ergeben. (Az.: 8 L 2893/26.GI)

Textgröße ändern: