Pallade Veneta - Bund will Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich vorantreiben

Bund will Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich vorantreiben


Bund will Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich vorantreiben
Bund will Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich vorantreiben / Foto: Philippe LOPEZ - AFP/Archiv

Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich vorantreiben. Das Kabinett beschloss am Mittwoch Eckpunkte für eine "Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei". Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nannte als Ziel, "das Leben von Menschen jeden Tag zu vereinfachen, indem wir Barrieren abbauen". Schwerpunkte seien die Bereiche Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales.

Textgröße ändern:

Im Rahmen der Bundesinitiative will die Regierung rechtliche Regelungen weiterentwickeln, um die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich voranzutreiben, wie das Ministerium für Arbeit und Soziales weiter mitteilte. Dazu würden unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeitet. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit solle dazu beitragen, "alle in der Gesellschaft dafür sensibilisieren, wie Barrieren Menschen behindern können".

Für ihren Geschäftsbereich verpflichtet sich die Bundesregierung demnach, für Barrierefreiheit am Arbeitsplatz sowie in der öffentlichen Information und Kommunikation zu sorgen. "Sie will damit als gutes Beispiel für Länder, Kommunen und Privatwirtschaft vorangehen", teilte das Ministerium weiter mit. Die Bundesinitiative werde von einem Beirat begleitet, in den sich vor allem Menschen mit Behinderungen einbringen. Auch Länder, Kommunen, Wirtschaft und die Arbeitnehmerseite würden so eingebunden. Die Bundesregierung will 2025 zu zentralen Ergebnissen der Initiative berichten.

M.Jacobucci--PV

Empfohlen

Iran greift US-Stützpunkte am Golf an - Trump droht mit weiteren US-Angriffen

Ungeachtet der Angriffsdrohungen von US-Präsident Donald Trump hat der Iran nach eigenen Angaben erneut US-Militärstützpunkte in Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten angegriffen. Die Attacken vom Donnerstag seien eine "Antwort auf Amerikas Verbrechen gegen das iranische "Volk", meldete das iranische Staatsfernsehen. Die kuwaitische Regierung sprach von einer "direkten Bedrohung" der Sicherheit des Golfstaats. Trump hatte Teheran zuvor mit weiteren US-Angriffen gedroht.

Menschenrechtsgericht stellt knapp 900 Verfahren gegen Russland ein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt wegen fehlender Mittel knapp 900 Verfahren einzelner Kläger gegen Russland ein. "Die erheblichen gerichtlichen Ressourcen, die für die Prüfung individueller Fälle nötig sind, können nicht als gerechtfertigt angesehen werden", erklärte das Gericht am Donnerstag in Straßburg. Insgesamt werden demnach 879 Verfahren von Klägern eingestellt, die Russland Menschenrechtsverletzungen vorwerfen.

Sánchez weist erneut marokkanische Verantwortung für Ceuta-Krise zurück

Gut einen Monat nach dem Andrang zehntausender Migranten auf Ceuta hat Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez erneut eine Verantwortung Marokkos als unbewiesen zurückgewiesen. Keine staatliche Stelle und keine internationale Organisation habe der Regierung "stichhaltige Beweise" dafür vorgelegt, dass Marokko die Ereignisse geplant oder gesteuert habe, sagte Sánchez am Donnerstag im Parlament. Damit stellte sich der Sozialist gegen einen am Mittwoch bekannt gewordenen spanischen Polizeibericht.

Gericht: Steuerrückstände von Gastronomen rechtfertigen Entzug von Betriebserlaubnis

Größere Steuerrückstände von Gastronomen können einem Gerichtsbeschluss aus Hessen zufolge zum Verlust der Betriebserlaubnis für deren Gaststätten führen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen nach Angaben vom Donnerstag in einem Rechtsstreit zwischen einer Gaststättenbetreiberin und der Stadt Wetzlar. Eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit könnte sich auch aus der Verletzung "sonstiger Pflichten" jenseits der unmittelbar für eine Branche geltenden Spezialgesetze ergeben. (Az.: 8 L 2893/26.GI)

Textgröße ändern: