Pallade Veneta - Chile und Bolivien einigen sich im Streit um von beiden beanspruchten Fluss

Chile und Bolivien einigen sich im Streit um von beiden beanspruchten Fluss


Chile und Bolivien einigen sich im Streit um von beiden beanspruchten Fluss
Chile und Bolivien einigen sich im Streit um von beiden beanspruchten Fluss / Foto: Aizar RALDES - AFP/Archiv

Chile und Bolivien haben sich UN-Angaben zufolge auf den Status eines umstrittenen Flusses geeinigt, der durch beide Länder fließt. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag erklärte am Donnerstag, der Silala sei "ohne Zweifel" ein "internationaler Fluss". Darauf hätten sich beide Parteien nun geeinigt.

Textgröße ändern:

Die beiden zerstrittenen südamerikanischen Länder kämpfen seit 2016 vor dem IGH um den Silala, der auf acht Kilometern von der bolivianischen Hochebene in Chiles Atacama-Wüste fließt.

Sowohl das von Trockenheit geplagte Chile als auch das Binnenland Bolivien wähnten sich nach der Entscheidung des Gerichts als Sieger.

Die beiden Länder unterhalten seit 1978 keine diplomatischen Beziehungen und streiten seit fast 150 Jahren über Boliviens Zugang zum Pazifischen Ozean.

Chile hatte den IGH gebeten, den Silala als internationalen Fluss zu deklarieren und dem Land gleichberechtigten Zugang zu gewähren. Bolivien behauptete hingegen, das Wasser fließe nur aufgrund eines künstlich angelegten Kanalsystems nach Chile und forderte eine Entschädigung vom Nachbarn. La Paz hatte zwischenzeitlich sogar gedroht, die Durchflussmenge zu reduzieren.

Chiles Präsident Gabriel Boric sagte nach der Einigung, beide Länder könnten sich nun darauf konzentrieren, "was uns vereint" und nicht "was uns trennt". Boliviens Außenminister Rogelio Mayta erklärte, Bolivien werde seine Rechte an dem Fluss der Entscheidung entsprechend ausüben.

Es war nicht der erste Streit der Nachbarn vor dem IGH. 2018 hatte das Gericht die seit Jahrzehnten von Bolivien erhobene Forderung nach einem eigenen Zugang zum Meer durch chilenisches Gebiet abgelehnt. Bolivien hatte 1883 seinen Zugang zum Pazifik verloren, als es nach einem Krieg mit Chile 120.000 Quadratkilometer Land und 400 Kilometer Küste abtreten musste.

Der IGH ist die höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen. Seine Urteile bei Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten sind bindend, das Gericht kann die Umsetzung der Entscheidungen aber nicht erzwingen.

D.Vanacore--PV

Empfohlen

Iran greift US-Stützpunkte am Golf an - Trump droht mit weiteren US-Angriffen

Ungeachtet der Angriffsdrohungen von US-Präsident Donald Trump hat der Iran nach eigenen Angaben erneut US-Militärstützpunkte in Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten angegriffen. Die Attacken vom Donnerstag seien eine "Antwort auf Amerikas Verbrechen gegen das iranische "Volk", meldete das iranische Staatsfernsehen. Die kuwaitische Regierung sprach von einer "direkten Bedrohung" der Sicherheit des Golfstaats. Trump hatte Teheran zuvor mit weiteren US-Angriffen gedroht.

Menschenrechtsgericht stellt knapp 900 Verfahren gegen Russland ein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt wegen fehlender Mittel knapp 900 Verfahren einzelner Kläger gegen Russland ein. "Die erheblichen gerichtlichen Ressourcen, die für die Prüfung individueller Fälle nötig sind, können nicht als gerechtfertigt angesehen werden", erklärte das Gericht am Donnerstag in Straßburg. Insgesamt werden demnach 879 Verfahren von Klägern eingestellt, die Russland Menschenrechtsverletzungen vorwerfen.

Sánchez weist erneut marokkanische Verantwortung für Ceuta-Krise zurück

Gut einen Monat nach dem Andrang zehntausender Migranten auf Ceuta hat Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez erneut eine Verantwortung Marokkos als unbewiesen zurückgewiesen. Keine staatliche Stelle und keine internationale Organisation habe der Regierung "stichhaltige Beweise" dafür vorgelegt, dass Marokko die Ereignisse geplant oder gesteuert habe, sagte Sánchez am Donnerstag im Parlament. Damit stellte sich der Sozialist gegen einen am Mittwoch bekannt gewordenen spanischen Polizeibericht.

Gericht: Steuerrückstände von Gastronomen rechtfertigen Entzug von Betriebserlaubnis

Größere Steuerrückstände von Gastronomen können einem Gerichtsbeschluss aus Hessen zufolge zum Verlust der Betriebserlaubnis für deren Gaststätten führen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen nach Angaben vom Donnerstag in einem Rechtsstreit zwischen einer Gaststättenbetreiberin und der Stadt Wetzlar. Eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit könnte sich auch aus der Verletzung "sonstiger Pflichten" jenseits der unmittelbar für eine Branche geltenden Spezialgesetze ergeben. (Az.: 8 L 2893/26.GI)

Textgröße ändern: