Pallade Veneta - Berliner Wahlausschuss streicht 25 Kandidaten vor Wahlwiederholung von Listen

Berliner Wahlausschuss streicht 25 Kandidaten vor Wahlwiederholung von Listen


Berliner Wahlausschuss streicht 25 Kandidaten vor Wahlwiederholung von Listen
Berliner Wahlausschuss streicht 25 Kandidaten vor Wahlwiederholung von Listen / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Der Berliner Landeswahlausschuss hat vor der Wiederholung von Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen im Februar zwölf Landeslisten aktualisiert. Dabei seien 25 Kandidatinnen und Kandidaten gestrichen worden, teilte der Landeswahlleiter am Freitag mit. Da es sich nicht um eine Neuwahl, sondern um eine Wiederholung handelt, treten grundsätzlich dieselben Kandidatinnen und Kandidaten an wie ursprünglich im September 2021.

Textgröße ändern:

Einige zogen aber beispielsweise weg oder starben. Für sie rücken die nächsten auf der Liste nach - wenn sie auch schon bei der letzten Wahl auf der Liste standen. Die Landeswahlleitung verkündete eine zusätzliche kleine Aktualisierung: Ein Kandidat erscheine nunmehr mit Doktortitel auf der Liste.

Die Wahlen in Berlin am 26. September vergangenen Jahres waren teils chaotisch abgelaufen. In manchen Wahllokalen fehlten Wahlzettel, andere blieben länger geöffnet als vorgesehen. Vielerorts bildeten sich lange Warteschlangen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen darum vor zwei Wochen für ungültig, sie müssen komplett wiederholt werden.

Termin ist der 12. Februar. Der neue Landeswahlleiter Stephan Bröchler nannte die Organisation eine "Herkulesaufgabe". Mögliche Fehler sollten frühzeitig erkannt und behoben werden, kündigte er an. Es hätten sich bereits rund 40.000 Wahlhelferinnen und -helfer gemeldet. Sie sollen diesmal ein höheres Erfrischungsgeld von bis zu 240 Euro bekommen.

Die Bundestagswahl, die am selben Tag stattfand, soll nach einem Beschluss des Bundestags nur in einem Teil der Berliner Wahlbezirke wiederholt werden. Eine Wiederholung kann allerdings nicht im Februar 2023 stattfinden, weil zunächst das Bundesverfassungsgericht über Beschwerden der Bundestagsfraktionen von Union und AfD entscheiden muss. Sie wollen, dass die Bundestagswahl in der Mehrheit der Berliner Wahlbezirke oder sogar in allen wiederholt wird.

A.Rispoli--PV

Empfohlen

Iran greift US-Stützpunkte am Golf an - Trump droht mit weiteren US-Angriffen

Ungeachtet der Angriffsdrohungen von US-Präsident Donald Trump hat der Iran nach eigenen Angaben erneut US-Militärstützpunkte in Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten angegriffen. Die Attacken vom Donnerstag seien eine "Antwort auf Amerikas Verbrechen gegen das iranische "Volk", meldete das iranische Staatsfernsehen. Die kuwaitische Regierung sprach von einer "direkten Bedrohung" der Sicherheit des Golfstaats. Trump hatte Teheran zuvor mit weiteren US-Angriffen gedroht.

Menschenrechtsgericht stellt knapp 900 Verfahren gegen Russland ein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt wegen fehlender Mittel knapp 900 Verfahren einzelner Kläger gegen Russland ein. "Die erheblichen gerichtlichen Ressourcen, die für die Prüfung individueller Fälle nötig sind, können nicht als gerechtfertigt angesehen werden", erklärte das Gericht am Donnerstag in Straßburg. Insgesamt werden demnach 879 Verfahren von Klägern eingestellt, die Russland Menschenrechtsverletzungen vorwerfen.

Sánchez weist erneut marokkanische Verantwortung für Ceuta-Krise zurück

Gut einen Monat nach dem Andrang zehntausender Migranten auf Ceuta hat Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez erneut eine Verantwortung Marokkos als unbewiesen zurückgewiesen. Keine staatliche Stelle und keine internationale Organisation habe der Regierung "stichhaltige Beweise" dafür vorgelegt, dass Marokko die Ereignisse geplant oder gesteuert habe, sagte Sánchez am Donnerstag im Parlament. Damit stellte sich der Sozialist gegen einen am Mittwoch bekannt gewordenen spanischen Polizeibericht.

Gericht: Steuerrückstände von Gastronomen rechtfertigen Entzug von Betriebserlaubnis

Größere Steuerrückstände von Gastronomen können einem Gerichtsbeschluss aus Hessen zufolge zum Verlust der Betriebserlaubnis für deren Gaststätten führen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen nach Angaben vom Donnerstag in einem Rechtsstreit zwischen einer Gaststättenbetreiberin und der Stadt Wetzlar. Eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit könnte sich auch aus der Verletzung "sonstiger Pflichten" jenseits der unmittelbar für eine Branche geltenden Spezialgesetze ergeben. (Az.: 8 L 2893/26.GI)

Textgröße ändern: