Pallade Veneta - BGH urteilt über Rückkauf von unbebautem Bauland durch Kommune

BGH urteilt über Rückkauf von unbebautem Bauland durch Kommune


BGH urteilt über Rückkauf von unbebautem Bauland durch Kommune
BGH urteilt über Rückkauf von unbebautem Bauland durch Kommune / Foto: OLIVIER CHASSIGNOLE - AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Freitag (09.00 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung im Streit über den Rückkauf eines Grundstücks in Niederbayern. Die Frage ist, wie lange eine Gemeinde ein solches Grundstück nach einem Verkauf zurückfordern darf, wenn der neue Besitzer - entgegen der Vereinbarung - darauf nicht baut. Im Streitfall tat sie das erst nach mehr als 20 Jahren. (Az. V ZR 144/21)

Textgröße ändern:

Wenn im Vertrag nicht festgelegt ist, wie lange das Wiederkaufsrecht gilt, beträgt die gesetzliche Frist 30 Jahre. Das Oberlandesgericht München hielt eine lange Frist in dem Fall für unangemessen, da der Käufer keine Subventionen bekommen habe. In der BGH-Verhandlung im November zeichnete sich ab, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter eher dazu neigen, der Gemeinde Recht zu geben oder den Fall zur erneuten Verhandlung nach München zurückzuverweisen.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Brandsätze auf Rüstungsfirmen in München: Polizei geht von politischem Motiv aus

Nach einer versuchten nächtlichen Brandsatzattacke auf ein Firmengebäude mit Rüstungsunternehmen in München gehen Ermittler von einem politischen Hintergrund aus. Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) und die Münchner Generalstaatsanwaltschaft übernahmen deshalb den Fall, wie ein LKA-Sprecher am Donnerstag in der Landeshauptstadt sagte. Demnach wurden die Brandsätze in der Nacht aus einem Auto geworfen. Zwei Verdächtige wurden später an einer Tankstelle festgenommen.

Bundesfinanzhof: Beiträge an Schulförderverein können steuerlich absetzbar sein

Eltern, die Beiträge an den Förderverein der Privatschule ihrer Kinder zahlen, können diese unter Umständen von der Steuer absetzen. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) am Donnerstag in München mitteilte, können unter bestimmten Voraussetzungen 30 Prozent des Schulgelds, höchstens aber 5000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. (Az. X R 27/23)

Deutschland sagt weitere 250 Millionen Euro für Energieversorgung in Ukraine zu

Deutschland stellt der Ukraine weitere 250 Millionen Euro zur Sicherung ihrer von Russland angegriffenen Energieversorgung zur Verfügung. Mit dem Geld sollten "akute Reparaturbedarfe" im kommenden Winter finanziert werden, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin. Hintergrund ist, dass Russland bei seinen Angriffen oftmals gezielt ukrainische Kraftwerke zerstört. Der Ausfall der Wärmeversorgung macht den Menschen in dem Land vor allem im Winter schwer zu schaffen.

Moskau kündigt Schließung von russischen Standorten des Goethe-Instituts an

Als Reaktion auf die Schließung des Russischen Hauses in Berlin hat die russische Regierung eine Schließung der Standorte des Goethe-Instituts in Russland angekündigt. Die Zweigstellen des deutschen Kulturinstituts in Moskau, St. Petersburg und Jekaterinburg würden "natürlich" geschlossen, sagte der russische Außenminister Sergej Lawrow am Donnerstag nach Angaben russischer Nachrichtenagenturen. Die Bundesregierung hatte die Schließung des Russischen Hauses mit dem mutmaßlich russischen Anschlagsversuch am Flughafen in Leipzig begründet.

Textgröße ändern: