Pallade Veneta - Bundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag weiter für rechtmäßig

Bundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag weiter für rechtmäßig


Bundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag weiter für rechtmäßig
Bundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag weiter für rechtmäßig / Foto: PHILIPPE HUGUEN - AFP/Archiv

Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag weiterhin für rechtmäßig. In einer am Montag verkündeten Entscheidung wiesen die obersten deutschen Finanzrichter die Klage eines Ehepaars aus Bayern ab. Dieses hatte gegen die Zahlung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 geklagt.

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Hätte der Bundesfinanzhof den Zuschlag für verfassungswidrig gehalten, hätte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit befassen müssen. Eine Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht sei aber nicht geboten, entschied nun der Bundesfinanzhof.

Im Gegensatz zu den Klägern befanden es die Finanzrichter für unerheblich, ob die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost genutzt werden oder nicht. Dies liege in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.

Der Bund der Steuerzahler hatte das Klägerpaar unterstützt und darauf gesetzt, Entlastungen für die Steuerzahler juristisch durchsetzen zu können.

D.Vanacore--PV

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