Pallade Veneta - Einschränkungen von Protestcamp bei Hamburger G20-Gipfel 2017 waren rechtmäßig

Einschränkungen von Protestcamp bei Hamburger G20-Gipfel 2017 waren rechtmäßig


Einschränkungen von Protestcamp bei Hamburger G20-Gipfel 2017 waren rechtmäßig
Einschränkungen von Protestcamp bei Hamburger G20-Gipfel 2017 waren rechtmäßig / Foto: PATRIK STOLLARZ - AFP/Archiv

Fast sechs Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die Einschränkungen für ein Protestcamp rechtmäßig waren. Das Camp am Altonaer Volkspark sei keine vom Grundgesetz geschützte Versammlung gewesen, erklärte das OVG am Donnerstag. Es wies die Berufung von Attac Deutschland und dem Hamburger Verein Comm e.V. gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom Juli 2020 zurück.

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Das Camp sollte ursprünglich Schlafzelte für bis zu 7000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassen. Genehmigt wurden schließlich 300 Schlafzelte für jeweils nicht mehr als zwei bis drei Menschen. Beim Gipfel der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer in Hamburg im Juli 2017 war es zu tagelangen schweren Ausschreitungen gekommen.

Das letzte Wort vor Gericht ist in der Sache allerdings noch nicht gesprochen: Attac kündigte am Donnerstag an, eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht prüfen zu wollen. "Demokratischer Protest – dazu gehören auch Protestcamps und deren Infrastruktur – muss bei derartigen Großereignissen uneingeschränkt möglich und vom Versammlungsrecht geschützt sein", erklärte Dirk Friedrichs von der Organisation.

S.Urciuoli--PV

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