Pallade Veneta - Bewegung in festgefahrener Tarifrunde für Bund und Kommunen

Bewegung in festgefahrener Tarifrunde für Bund und Kommunen


Bewegung in festgefahrener Tarifrunde für Bund und Kommunen
Bewegung in festgefahrener Tarifrunde für Bund und Kommunen / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

In den festgefahrenen Tarifverhandlungen für die 2,4 Millionen Angestellten des Bundes und der Kommunen gibt es offenbar Bewegung. Die Spitzenvertreter der Gewerkschaften sowie von Bund und Kommunen traten am Dienstag in Potsdam in kleiner Runde zusammen, um die Tarifgespräche vom Montag fortzusetzen. Zuvor hatten die kommunalen Arbeitgeber bei einer internen Zusammenkunft über eine mögliche Nachbesserung des Arbeitgeberangebots beraten.

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Über den Inhalt wurden zunächst keine Details bekannt. Gewerkschaftsvertreter erwarteten nur eine kurze Spitzenrunde mit den Arbeitgebern und bereiteten sich auf längere anschließende Beratungen über ein mögliches Angebot vor. Dabei soll geprüft werden, ob dieses eine ausreichende Basis für weitere Verhandlungen bietet. Als Knackpunkt gilt eine überproportionale Anhebung der unteren Einkommen zum Inflationsausgleich.

Die Präsidentin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Karin Welge (SPD), hatte bereits zum Verhandlungsauftakt in Aussicht gestellt: "Wir werden uns bewegen." Die VKA-Mitglieder hätten die Verhandlungsspitze zunächst nicht ermächtigt, ein Verhandlungsangebot für einen besonderen Aufstockungsbetrag der unteren Lohngruppen anzubieten. Es hänge jedoch vom Verhandlungsverlauf ab, "ob wir da zu einem anderen Ergebnis kommen".

Die Forderung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und des Deutschen Beamtenbunds lautet 10,5 Prozent über eine Laufzeit von zwölf Monaten, monatlich jedoch mindestens 500 Euro mehr. Bund und Kommunen boten bisher fünf Prozent für 27 Monate und keinen Mindestbetrag an.

Die dritte Tarifrunde soll am Mittwoch in Potsdam beendet werden. Sollten sich die Tarifparteien nicht einigen, könnte am Donnerstag die Schlichtung angerufen werden. Während des Schlichtungsverfahrens gilt die Friedenspflicht. Sollte keine der Tarifparteien die Schlichtung einleiten, wären bei den Gewerkschaften eine Urabstimmung und unbefristete Streiks möglich.

L.Barone--PV

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