Pallade Veneta - Buschmann will Betroffenen von Hass im Netz mehr Optionen zur Gegenwehr geben

Buschmann will Betroffenen von Hass im Netz mehr Optionen zur Gegenwehr geben


Buschmann will Betroffenen von Hass im Netz mehr Optionen zur Gegenwehr geben
Buschmann will Betroffenen von Hass im Netz mehr Optionen zur Gegenwehr geben / Foto: Lionel BONAVENTURE - AFP/Archiv

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Betroffenen von Hass und Beleidigungen im Netz mehr Möglichkeiten geben, sich zu wehren. Sein Ministerium veröffentlichte am Mittwoch Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. "Wer in seinen Rechten verletzt wird, muss sich vor Gericht effektiv dagegen wehren können", erklärte Buschmann. Derzeit hätten es Betroffene aber "oft unnötig schwer, ihre Rechte selbst durchzusetzen".

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Das Eckpunktepapier sieht deshalb unter anderem eine "Stärkung privater Auskunftsverfahren" vor - so sollen Betroffene leichter die Identität desjenigen herausfinden können, der sie im Netz angegriffen hat. Bisher beschränke sich der Auskunftsanspruch gegenüber den Plattformbetreibern auf die Herausgabe sogenannter Bestandsdaten wie Name oder E-Mail-Adresse.

"Das ist deshalb unzureichend, weil den Anbietern hierzu oft keine Daten oder falsche Daten vorliegen", heißt es in dem Papier. Künftig sollten auch Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden müssen, "soweit dies verhältnismäßig und für die Rechtsverfolgung erforderlich ist". Außerdem sollen die Auskunftsansprüche in mehr Fällen als heute gelten. Neben den Betreibern von Social-Media-Plattformen sollen sie sich auch auf Anbieter von Messengerdiensten und Telekommunikationsunternehmen erstrecken.

"Betroffenen von schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen soll unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf Accountsperre eingeräumt werden", heißt es in den Eckpunkten weiter. "Sie sollen verlangen können, dass das Gericht gegenüber dem Diensteanbieter die Sperrung des Accounts anordnet, über den die Persönlichkeitsverletzungen verbreitet wurden." Der neue Anspruch biete "einen besonderen Mehrwert in Fällen, in denen die Identität des Accountinhabers nicht bekannt ist".

Buschmann betonte, dass es nicht darum gehe, neue Regeln für Äußerungen im Internet aufzustellen. "An den Spielregeln des demokratischen Diskurses wird das Gesetz nichts ändern", erklärte er. "Was heute geäußert werden darf, darf auch künftig geäußert werden."

Verbände und Organisationen haben laut Ministerium nun bis zum 26. Mai Gelegenheit, sich zu den Vorschlägen zu äußern. Für den 19. April plant das Ressort zudem eine Fachkonferenz "Hass im Netz" mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ländern und Kommunen sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaft und Privatwirtschaft.

O.Mucciarone--PV

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