Pallade Veneta - Gericht: Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf staatlich finanziertes Büro

Gericht: Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf staatlich finanziertes Büro


Gericht: Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf staatlich finanziertes Büro
Gericht: Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf staatlich finanziertes Büro / Foto: OLGA MALTSEVA - AFP/Archiv

Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstag eine Klage des 79-Jährigen gegen einen Beschluss des Bundestags ab. Der Haushaltsausschuss des Parlaments hatte Schröder im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, das Büro gestrichen.

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Schröders Büro wurde "ruhend gestellt" - das Parlament verweigerte ihm damit Finanzmittel für Räume und Mitarbeiter. Zuvor hatte das Büro vier Stellen und nahm sieben Räume im Gebäude des Bundestags ein. Ruhegehalt und Personenschutz des 79-Jährigen wurden hingegen nicht angetastet.

Hintergrund waren Schröders seit Jahren bestehende Verbindungen nach Russland: Er gilt als persönlicher Freund von Präsident Wladimir Putin und war auch nach Kriegsbeginn noch für russische Energieunternehmen tätig. Die Abgeordneten begründeten die Streichung aber nicht damit, sondern gaben als Grund an, dass der Altkanzler "keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt" mehr wahrnehme.

Schröder klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Beschluss des Bundestags. Alle ehemaligen Bundeskanzler hätten das Büro auf Lebenszeit erhalten, ohne dass darauf abgestellt worden sei, ob und wie lange sie fortwirkende Aufgaben aus ihrem Amt wahrgenommen hätten, begründeten seine Anwälte die Klage.

Z.Ottaviano--PV

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