Pallade Veneta - Gesetz zu besserem Schutz von Whistleblowern kann in Kraft treten

Gesetz zu besserem Schutz von Whistleblowern kann in Kraft treten


Gesetz zu besserem Schutz von Whistleblowern kann in Kraft treten
Gesetz zu besserem Schutz von Whistleblowern kann in Kraft treten / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Das Gesetz zum verbesserten Schutz von Whistleblowern kann in Kraft treten. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat dem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zu Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern einstimmig zu. Ziel ist es, das Risiko für Menschen zu senken, die auf Missstände in ihrer Firma oder Behörde hinweisen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt; Deutschland ist hier bereits erheblich in Verzug.

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Für "hinweisgebende Personen", die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit "Informationen über Verstöße" erlangen, sollen interne und externe Meldestellen eingerichtet werden. Die Vorgabe bezieht sich auf Firmen mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitenden sowie Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. "Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien sind verboten", heißt es in dem Gesetzestext weiter.

Inhaltlich geht es um Hinweise auf Straftatbestände und zahlreiche andere Rechtsverstöße, etwa gegen Vorgaben der Geldwäschebekämpfung, der Produkt- und Verkehrssicherheit, der Lebensmittelsicherheit, des Schutzes der Privatsphäre, des Umweltschutzes und des Strahlenschutzes. Erfasst sind auch "Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen".

Der Bundesrat hatte die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs im Februar gestoppt. Vor allem Länder mit CDU/CSU-Regierungsbeteiligung hatten Vorbehalte angemeldet: Der Entwurf verursache hohe Kosten und viel Bürokratie, insbesondere für kleinere Firmen, monierten sie.

Diese Woche einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf einen Kompromiss. Gegenüber der Ursprungsversion sind unter anderem niedrigere Bußgelder vorgesehen. Zudem müssen Firmen doch keine Meldestellen für anonyme Hinweise einrichten, sondern können dafür andere Kommunikationskanäle anbieten. Gleichwohl sollen aber auch anonyme Meldungen bearbeitet werden.

T.Galgano--PV

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