Pallade Veneta - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Ausnahmen von der Schuldenbremse

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Ausnahmen von der Schuldenbremse


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Ausnahmen von der Schuldenbremse
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Ausnahmen von der Schuldenbremse / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Die Schuldenbremse soll die Staatsverschuldung begrenzen - doch wann sind Ausnahmen möglich, und wie müssen diese aussehen? Mit diesen Fragen befasste sich am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es verhandelte über einen Antrag der Unionsfraktion im Bundestag, der sich gegen das Umwidmen von 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen wendet. (Az. 2 BvF 1/22)

Textgröße ändern:

Die Mittel waren 2021 ursprünglich zur Bewältigung der Pandemiefolgen vorgesehen. Die Schuldenbremse wurde dafür vorübergehend außer Kraft gesetzt. Im Grundgesetz ist definiert, wann das erlaubt ist - bei "Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staats entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen".

Die Coronapandemie war eine solche Notsituation, darüber ist sich die Politik weitgehend einig. Darüber aber, ob die Kredite aber nach wie vor der Bekämpfung einer außergewöhnlichen Notlage dienen, sind Bundesregierung und die Unionsfraktion unterschiedlicher Meinung.

Die 60 Milliarden Euro wurden nämlich doch nicht gebraucht. Die Möglichkeit, Kredite in solcher Höhe aufzunehmen, wurde daraufhin Anfang 2022 im Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 rückwirkend umgewidmet.

Sie ging an den Energie- und Klimafonds, der inzwischen Klima- und Transformationsfonds heißt. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Sondervermögen. Mit dem Geld sollen Modernisierungspläne ohne zusätzliche Neuverschuldung finanziert werden. Es geht beispielsweise um den Umbau der Energieversorgung und die Sanierung von Gebäuden.

CDU und CSU halten die Umwidmung für verfassungswidrig. Die Unionsfraktion wandte sich an das Verfassungsgericht, um diesen Teil des Gesetzes für nichtig erklären zu lassen.

Die Bundesregierung wiederum argumentiert, dass auch die im Klimafonds vorgesehenen Maßnahmen der Bewältigung der Pandemiefolgen dienten. Die Volkswirtschaft habe geschwächelt, sagte Finanzstaatssekretär Werner Gatzer in Karlsruhe. Es sei wichtig, private Investitionen wieder anzustoßen.

Die Union hält das für ein "Scheinargument", wie der Bundestagsabgeordnete Mathias Middelberg (CDU) vor Gericht sagte. Mittel könnten nicht nach dem Haushaltsjahr umgewidmet werden. Sonst komme es zu einer "Vorratswirtschaft", welche durch die Schuldenbremse gerade verhindert werden sollte.

Das Gericht soll darüber entscheiden, wie eng der inhaltliche und der zeitliche Zusammenhang zwischen einer Notlage und dem Überschreiten der Schuldengrenze sein muss. Dabei stellt sich beispielsweise die Frage, ob der Bundestag Ende 2021 erneut über das Bestehen einer Notsituation hätte entscheiden müssen. Außerdem ist unklar, wie genau der Gesetzgeber die Kreditaufnahme darlegen musste und ob eine nachträgliche Umwidmung hier überhaupt möglich war.

Die Unionsfraktion hatte auch einen Eilantrag gestellt, um zu verhindern, dass bereits Geld aus dem Fonds ausgegeben wird. Dieser scheiterte aber im Dezember. Das Gericht erklärte damals, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz zwar nicht von vornherein ausgeschlossen erscheine. Eine einstweilige Anordnung hätte aber große Nachteile, wenn das Gesetz sich später als verfassungsgemäß erweise. Denn dann stünden die 60 Milliarden Euro vorläufig nicht zu Verfügung.

Nun wird die rechtliche Situation genauer geprüft. Die Verhandlung sollte bis zum Abend dauern. Ein Urteil sollte aber am Mittwoch noch nicht fallen. Es wird erfahrungsgemäß in einigen Monaten erwartet.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive im Westjordanland

Nach dem Tod von zwei Soldaten bei einem Angriff bewaffneter Palästinenser hat die israelische Armee eine Großoffensive im besetzten Westjordanland gestartet. "Anti-Terror-Einsätze" seien an Dutzenden Orten im Gange, hieß es am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung der israelischen Armee und des Inlandsgeheimdienstes Shin Bet. Sicherheitskräfte durchsuchten im Raum Hebron Ziele und befragten Verdächtige, um "terroristische Infrastruktur zu lokalisieren und zu zerschlagen".

Proteste erwartet: Frankreichs Rechtspopulisten treffen sich zu Parteitag in Orléans

Frankreichs Rechtspopulisten kommen am Wochenende zu einem Parteitag in Orléans zusammen. Der Chef des Rassemblement National (RN), Jordan Bardella, stellt sich am Samstag ohne Gegenkandidaten zur Wiederwahl. Am Sonntag steht eine Rede von RN-Fraktionschefin Marine Le Pen auf dem Programm. Mit dem Auftritt vor rund 10.000 Anhängern will sie offiziell ihren Präsidentschaftswahlkampf eröffnen. Sechs Monate vor der Wahl liegt Le Pan in Umfragen derzeit weit vorn.

Eine Woche nach Ausschreitungen: Neue landesweite Proteste in Frankreich

Eine Woche nach den gewaltsamen Ausschreitungen in Frankreich finden am Samstag neue landesweite Proteste statt. Nach Angaben des Innenministeriums werden rund 70.000 Sicherheitskräfte im Einsatz sein. Für die Demonstrationen gelten strenge Auflagen, in Paris wurde nur ein Protestmarsch genehmigt, dessen Route verkürzt wurde. Die Behörden in Lyon haben Demonstrationen im Stadtzentrum untersagt. In Marseille darf nur eine Gewerkschaftskundgebung stattfinden.

Betrug mit Kryptowährung: Verfahren gegen Argentiniens Staatschef Milei eingestellt

In Argentinien ist das Strafverfahren gegen Präsident Javier Milei und seine Schwester im Zusammenhang mit einem groß angelegten Kryptowährungsbetrug eingestellt worden. "Die gemeldeten Ereignisse stellen keine Straftat dar", entschied der Richter Marcelo Martínez de Giorgi in einem Urteil, das von der Nachrichtenagentur AFP am Freitag eingesehen wurde.

Textgröße ändern: