Pallade Veneta - Läuferin Caster Semenya erringt Erfolg vor Europäischem Menschenrechtsgericht

Läuferin Caster Semenya erringt Erfolg vor Europäischem Menschenrechtsgericht


Läuferin Caster Semenya erringt Erfolg vor Europäischem Menschenrechtsgericht
Läuferin Caster Semenya erringt Erfolg vor Europäischem Menschenrechtsgericht / Foto: ANDY LYONS - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya hat vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einen Erfolg errungen. Das Gericht in Straßburg urteilte am Dienstag, dass die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin Opfer von Diskriminierung durch den Leichtathletik-Dachverband World Athletics geworden sei, weil dieser von der Sportlerin wegen ihres hohen Testosteron-Spiegels eine Hormonbehandlung verlangt. Ihren Ausschluss von den Frauen-Wettkämpfen hebt die Entscheidung des Straßburger Gerichts allerdings nicht auf.

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Semenya ist eine sogenannte Athletin mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD). Sie wurde bei der Geburt als weiblich eingetragen, hat aber einen stark erhöhten Testosteronspiegel. Die 32-Jährige kämpft seit Jahren vor Gericht darum, bei Wettkämpfen als Frau antreten zu können, ohne sich einer Hormonbehandlung zu unterziehen, um ihre Testosteronwerte zu senken.

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hatte 2020 ihre Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS zurückgewiesen. Dabei geht es um eine umstrittene Regel, die eine Obergrenze für Testosteronwerte für Sportlerinnen vorsieht. Semenya hätte demnach ihren natürlichen Hormonspiegel durch Medikamente absenken müssen, um weiter an bestimmten Wettbewerben teilzunehmen.

Die Straßburger Richter urteilten nun mit vier zu drei Stimmen, dass es sich bei ihrer Beschwerde um "glaubwürdige Behauptungen über eine Diskriminierung aufgrund ihres erhöhten Testosteronspiegels" handele. Die Schweiz habe ihren Ermessensspielraum überschritten in dem Fall, bei dem es um "Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und geschlechtlicher Merkmale" gehe, heißt es in der Begründung.

Die Schweiz habe somit gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen und zudem das Recht auf Privatsphäre verletzt. Auch wenn Semenya keinen Schadensersatz gefordert hatte, verurteilte das Gericht die Schweiz zu einer Zahlung von 60.000 Euro an die Sportlerin. Das Urteil hat für die 32-Jährige in erster Linie symbolische Bedeutung, da es ihr nicht die Teilnahme an den Wettbewerben ermöglicht.

Semenya hatte 2012 und 2016 Olympia-Gold über 800 Meter gewonnen, darf aber seit 2019 wegen der sogenannten Testosteron-Regel nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten. Zunächst sattelte sie auf die 5000-Meter-Distanz um, verpasste dort aber vergangenes Jahr das WM-Finale. Im März wurden die Regeln außerdem weiter verschärft, so dass Semenya ohne eine Hormonbehandlung nun gar keine offiziellen Wettbewerbe mehr bestreiten kann.

Die jüngste Version der Regel verlangt, dass Sportlerinnen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD) ihren Testosteronwert im Blut auf unter 2,5 Nanomol pro Liter senken und diesen Wert zwei Jahre lang unterschreiten müssen, um in der weiblichen Kategorie antreten zu können. Die dreimalige Weltmeisterin lehnt dies ab.

"Alles, was wir möchten, ist die Erlaubnis, frei zu laufen, jetzt und für immer, als die starken und furchtlosen Frauen, die wir sind und immer waren", hatte Semenya gesagt, als sie ihre Klage einreichte. Aus Sicht des Verbands World Athletics sind die DSD-Regeln "eine notwendige, vernünftige und angemessene Maßnahmen zum Schutz eines fairen Wettkampfs in der Frauen-Kategorie".

Der Verband erklärte am Dienstag weiter, er werde nun mit der Schweizer Regierung über die Entscheidung der Straßburger Richter beraten. Angesichts der "stark abweichenden Sichtweisen in der Entscheidung" werde der Verband dafür werben, dass die Schweizer Justiz die Große Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs um eine "endgültige Entscheidung" in der Sache bitte.

O.Pileggi--PV

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