Pallade Veneta - Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung von RBB-Verwaltungsdirektor war rechtens

Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung von RBB-Verwaltungsdirektor war rechtens


Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung von RBB-Verwaltungsdirektor war rechtens
Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung von RBB-Verwaltungsdirektor war rechtens / Foto: Astrid VELLGUTH - AFP/Archiv

Die fristlose Kündigung des Verwaltungsdirektors des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) im Zuge der Affäre um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger ist einem Urteil zufolge rechtens gewesen. Da der 2018 geschlossene Dienstvertrag wegen der Regeln zum nachvertraglichen Ruhegeld ohnehin nichtig gewesen sei, habe sich der RBB einseitig vom Vertrag lösen können, entschied das Arbeitsgericht Berlin am Freitag. Auf die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung komme es in dem Streit daher nicht mehr an. (Az.: 21 Ca 1751/23)

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Nach Vertragsablauf hätte dem Mann bereits vor Erreichen des Rentenalters ein Ruhegeld gezahlt werden müssen, ohne dass er dafür eine Leistung hätte erbringen müssen, erklärte das Gericht. Dieses errechnete sich demnach auf Grundlage seiner Vergütung, die zuletzt etwa 20.900 Euro brutto betrug.

Laut Urteil besteht dabei ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Zahlung widerspricht demnach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die der RBB gebunden ist. Der Vorwurf der Verschwendung von Rundfunkgebühren gefährde den Ruf und die Existenz des öffentlichen Rundfunks. Weil der Vertrag nichtig ist, hat der Mann auch keinen Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und eine Hinterbliebenenversorgung.

Das Gericht lehnte aber auch eine Widerklage des RBB überwiegend ab. Die Anstalt hatte die Rückzahlung der Prämie für den ARD-Vorsitz verlangt. Der ehemalige Verwaltungsdirektor muss aber nur ein Drittel davon zurückzahlen. Der RBB trägt laut Urteil eine Mitschuld an dem Zustandekommen der Vereinbarung. Zudem kann er eine Lohnfortzahlung nicht zurückfordern, die er dem Mann während der Arbeitsunfähigkeit in der Zeit des nichtigen Arbeitsvertrags zahlte.

Die ehemalige Intendantin Schlesinger war nach vielen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich Amtsführung und Verschwendung von Gebührengeldern zuerst zurückgetreten und später fristlos entlassen worden. Der Skandal stürzte den Sender in eine Krise. Seit Freitag ist Ulrike Demmer, frühere stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung, offiziell RBB-Intendantin. Sie trat die Nachfolge von Katrin Vernau an, die nach der Entlassung Schlesingers ein Jahr lang das Amt interimsmäßig übernahm.

L.Bufalini--PV

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