Pallade Veneta - Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf für Wählen ab 16 bei Abgeordnetenhauswahl

Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf für Wählen ab 16 bei Abgeordnetenhauswahl


Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf für Wählen ab 16 bei Abgeordnetenhauswahl
Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf für Wählen ab 16 bei Abgeordnetenhauswahl / Foto: Barbara SAX - AFP/Archiv

Bei Wahlen zum Abgeordnetenhaus sollen in Berlin künftig auch 16- und 17-Jährige wählen dürfen. Der schwarz-rote Senat beschloss am Dienstag eine Gesetzesvorlage zur Senkung des Mindestalters. Dafür muss allerdings erst die Landesverfassung mit Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus geändert werden.

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Da sich auch Grüne und Linke in Berlin für ein Herabsetzen des Wahlalters aussprechen, ist eine solche Änderung wahrscheinlich. Wie die Senatskanzlei am Dienstag mitteilte, wird im Abgeordnetenhaus nun über die Vorlage beraten. Die Neuerung beträfe 50.000 junge Menschen in Berlin.

"Langfristige landespolitische Entscheidungen betreffen ebenso junge Menschen, jüngere Generationen", erklärte Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Bislang beträgt das Wahlalter bei Abgeordnetenhauswahlen 18 Jahre. In sechs anderen Bundesländern dürfen 16- und 17-Jährige die Landesparlamente bereits mitwählen.

L.Barone--PV

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