Pallade Veneta - Nach Pannenwahl: Berlin soll 2024 Landeswahlamt bekommen

Nach Pannenwahl: Berlin soll 2024 Landeswahlamt bekommen


Nach Pannenwahl: Berlin soll 2024 Landeswahlamt bekommen
Nach Pannenwahl: Berlin soll 2024 Landeswahlamt bekommen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Berlin soll zum neuen Jahr ein Landeswahlamt und ständige Bezirkswahlämter bekommen. Wie die Senatskanzlei in der Hauptstadt mitteilte, wurde die Errichtung dieser Ämter in einer Senatssitzung am Dienstag auf den Weg gebracht. Landeswahlleiter Stephan Bröchler sprach von einer "wichtigen Weichenstellung", um funktionierende Wahlen sicherzustellen.

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Die Vorlage wird nun erst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übermittelt. Dann werde der Senat abschließend entscheiden, erklärte die Senatskanzlei. In Berlin war nach der von Pannen geprägten Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 eine Expertenkommission eingesetzt worden. Diese empfahl im Juli 2022 ein Landeswahlamt, zwei Monate später beschloss der Senat der Senatskanzlei zufolge, dass die Empfehlungen im Grundsatz umgesetzt werden sollten.

Noch vor einigen Tagen aber kritisierte Landeswahlleiter Bröchler im Rundfunk Berlin-Brandenburg, dass im Haushaltsentwurf kein Geld für feste Stellen in den Bezirkswahlämtern vorgesehen sei. Auch die Grünen in Berlin mahnten das an. Nun freute sich Bröchler "besonders", dass der neue Beschluss die Finanzierung dieser Stellen sichere.

"Wir packen die Ursachen der Ereignisse bei den Wahlen im Jahr 2021 an, schaffen klare Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Berliner Wahlorganisation", erklärte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD).

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus war im Februar dieses Jahres wiederholt worden, nachdem das Landesverfassungsgericht sie für ungültig erklärt hatte. Seit Ende April regieren nun CDU und SPD zusammen in der Hauptstadt, Regierender Bürgermeister ist Kai Wegner (CDU).

Im November 2022 beschloss der Bundestag, dass auch die Bundestagswahl in Berlin teilweise wiederholt werden muss. Darüber entscheidet aber erst noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach dessen Urteil müsste eine Wahlwiederholung innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

Y.Destro--PV

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