Pallade Veneta - Zahl der ausreisepflichtigen Asylbewerber im Vergleich zu 2022 gesunken

Zahl der ausreisepflichtigen Asylbewerber im Vergleich zu 2022 gesunken


Zahl der ausreisepflichtigen Asylbewerber im Vergleich zu 2022 gesunken
Zahl der ausreisepflichtigen Asylbewerber im Vergleich zu 2022 gesunken / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Die Zahl der ausreisepflichtigen Asylbewerber in Deutschland ist im Vergleich zum Jahresende 2022 gesunken. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag. Demnach lebten laut Ausländerzentralregister Ende August diesen Jahres 155.448 Menschen in Deutschland, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Ende 2022 waren es noch 167.848.

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Von den abgelehnten Asylbewerbern verfügten 135.984 über eine Duldung, das entspricht einem Anteil von 87,5 Prozent. 19.464 haben keine Duldung und sind damit ausreisepflichtig. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" über die Antwort der Bundesregierung berichtet.

Die Linken-Politikerin Bünger kommt angesichts dieser Daten zu dem Schluss, dass in der Debatte über verschärfte Abschiebungsverfahren von "völlig falschen Zahlen ausgegangen" werde. "Nicht 300.000, wie CDU-Chef Merz unlängst behauptete, sondern nur gut 155.000 ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende leben in Deutschland." Die allermeisten von ihnen verfügen zudem über eine Duldung, können oder dürfen in vielen Fällen gar nicht abgeschoben werden, ergänzte Bünger.

Die meisten ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber stammen aus dem Irak - 22.374. Danach folgen Nigeria mit 10.623, Russland mit 9520, Afghanistan mit 8893 und Iran mit 7109 Ausreisepflichtigen. Das zeige, "dass eine Asylablehnung nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Menschen einfach abgeschoben werden können, wie oftmals unterstellt wird", betonte Bünger. Statt "rechter Stimmungsmache und weiterer Gesetzesverschärfungen" forderte die Linken-Politikerin "eine wirksame Bleiberechtsregelung und humanitäre Entscheidungen im Einzelfall".

A.Tucciarone--PV

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